Bisher hatte die österreichische Polizei im Darknet keine Möglichkeit, systematisch verdeckte Ermittler einzusetzen.

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Wien – Das Maßnahmenpaket der Regierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem (Online-)Missbrauch sorgt auf Ermittlerseite für erweiterte Befugnisse. Aus Sicht der Polizei seien nicht zuletzt die höheren Strafen für Darstellungen von Kindesmissbrauch daher "absolut notwendig", erklärt das Innenministerium. Der Kampf gegen solche Delikte sei zudem ein wichtiger Punkt in der laufenden Kriminaldienstreform.

"Der sexuelle Missbrauch von Kindern gehört zu den abscheulichsten Formen von Gewaltkriminalität", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Freitag. "Das vorliegende Maßnahmenpaket wird auch den Umfang der Ermittlungsbefugnisse erweitern und den Ermittlerinnen und Ermittlern stärkere Werkzeuge in die Hand geben."

Observation und Telekommunikationsüberwachung

Die Täter handeln verdeckt und setzen auf Anonymisierungstechniken, viel spielt sich im unregulierten Teil des Internets ab. Wird etwa im Darknet einschlägiges Bildmaterial mündiger minderjähriger Opfer (14 bis 18 Jahre) angeboten, hat die heimische Polizei im Moment noch keine Möglichkeit, systematisch verdeckte Ermittler zur Ausforschung des Täters einzusetzen. Auch die Überwachung der Telekommunikation sei derzeit nicht gestattet. Das wäre mit Inkrafttreten der geplanten gesetzlichen Änderungen der Fall.

Solche Möglichkeiten – wie der systematische Einsatz von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern sowie Observation von mehr als 48 Stunden und die Durchführung der Telekommunikationsüberwachung – sind sowohl in der virtuellen als auch in der realen Welt an die Strafdrohung gebunden, wurde betont. "Diese Lücke an polizeilichen Ermittlungsbefugnissen wird durch die Erhöhung der Strafdrohung im genannten Bereich geschlossen." Die Arbeit der Polizei werde dadurch effizienter.

Weniger Hürden durch Digitalisierung

Der Kampf gegen solche schwerwiegenden Delikte, die im virtuellen Raum verbreitet werden, ist auch Teil der Kriminaldienstreform. Dort geht es vor allem um den Ausbau der Cyberermittlungen durch Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskriminalämtern, aber auch durch Schwerpunktdienststellen in den Regionen. In den Ermittlungsbereichen "Sexualdelikte" in allen Landeskriminalämtern soll ein Sonderbereich für die Verfolgung von Online-Kindesmissbrauch geschaffen werden. Im Bundeskriminalamt wird das "Cyber-Competence-Zentrum" personell verstärkt. Eine Spezialsoftware soll künftig den automatischen Bildabgleich ermöglichen, das ist laut Karner bereits am Laufen.

Die Darstellung des Missbrauchs von Kindern habe sich seit Einführung der Rechtsnorm (Paragraf 207a StGB) "massiv in verabscheuungswürdiger Form verschärft", von "Posing"-Fotos hin zu "sichtbarer Ausübung von sexuellem Missbrauch an Kindern", erklärt das Innenministerium. Zunehmende Digitalisierung habe die Hürden für Herstellung und Verbreitung minimiert, mit Smartphones und Flatrate-Internet habe praktisch jeder die technischen Voraussetzungen. "Das gesetzliche Verbot muss daher den gesellschaftlichen Unwert dieser in Qualität und Quantität gesteigerten abscheulichen Straftaten klar abbilden", so das Innenministerium. (APA, red, 27.1.2023)