EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat künftig schärfere Mittel gegen marktverzerrende Subventionen aus Drittstaaten.

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Es ist ein immer wieder beklagter Fall: Das Tochterunternehmen einer chinesischen Firma ist in Europa aktiv. Es verkauft hier Produkte, erwirbt europäische Unternehmen oder nimmt an öffentlichen Ausschreibungen teil. Da es Förderungen von China bekommt, hat es im Konkurrenzkampf einen Vorteil. Der Markt wird verzerrt – zum Nachteil europäischer Unternehmen, die an die strengen EU-Beihilfenregeln gebunden sind.

Mit der "Foreign Subsidies Regulation (FSR)", die Mitte Jänner in Kraft getreten ist, will die EU dieser Praxis einen Riegel vorschieben und eine Lücke im Beihilfenrecht, das auf Förderungen durch EU-Staaten ausgerichtet ist, schließen. Die FSR bezieht sich auf alle Subventionen aus Drittstaaten, also aus Ländern außerhalb des Binnenmarkts. Im Fokus steht aber freilich China.

Neue Werkzeuge

Die EU-Kommission wird künftig verschiedene Möglichkeiten haben, Marktverzerrungen zu verhindern. Unternehmenskäufe, die von Drittstaaten subventioniert werden, müssen ab bestimmten Schwellenwerten zwingend gemeldet und geprüft werden. Dasselbe gilt, wenn sich subventionierte Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben.

Abgesehen davon kann die EU-Kommission auch jederzeit von sich aus tätig werden, wenn sie den Verdacht hat, dass Subventionen den europäischen Markt verzerren. Als Konsequenzen drohen betroffenen Unternehmen Geldbußen oder die Rückabwicklung von Zusammenschlüssen oder Auftragsvergaben. "Es ist zu erwarten, dass diese Generalklausel praktische Bedeutung haben wird, etwa im Fall von Marktbeschwerden oder wenn ein drittstaatlich subventioniertes Unternehmen erhebliche Wettbewerbsvorteile genießt", sagt Maria Dreher-Lorjé, Anwältin und Partnerin bei Freshfields. "Die EU-Kommission kann damit Fälle außerhalb der Meldeverfahren aufgreifen."

Stärkerer Protektionismus

In einer jährlichen Analyse, in der Freshfields aktuelle Entwicklungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts unter die Lupe nimmt, sei ein allgemeiner Trend in Richtung eines verstärkten Protektionismus und mehr Marktregulierung ablesbar, sagt die Juristin. "Dieser Trend hat schon in der Corona-Krise begonnen, als man gemerkt hat, wie instabil Lieferketten sein können und wie wichtig es ist, bestimmte Produkte laufend verfügbar zu haben." Der Ukraine-Krieg habe die Entwicklung weiter verstärkt. Dies sei im Gesamtkontext geopolitischer Spannungen und des Abbaus von Abhängigkeiten zu sehen, etwa durch Förderung grüner Technologien in der EU und Vermeidung von Know-how Abflüssen.

Bereits im Jahr 2020 trat auf EU-Initiative eine verschärfte Investitionskontrolle in Kraft. Sie soll verhindern, dass Investoren aus China oder Russland Schlüsselunternehmen aufkaufen und damit die "öffentliche Ordnung" gefährden. In Österreich muss das Wirtschaftsministerium derart heikle Übernahmen bereits im Vorfeld genehmigen. Das gilt etwa für den IT-Sektor, medizinische Produkte oder in der Lebensmittelbranche. (Jakob Pflügl, 31.1.2023)