Bis 2017 galt die Härtefallregel noch bei allen Bezugsvarianten, das wurde dann aber – laut Achitz ohne Angabe von Gründen – vom Gesetzgeber geändert.

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Wien (APA) – Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) fordert beim Kinderbetreuungsgeld eine Härtefallverlängerung unabhängig von der Kindergeldvariante. Anlass ist der Fall einer Frau, deren Lebensgefährte unerwartet verstorben war, bevor er seine zweimonatige Karenz antreten konnte. Weil der Mann das einkommensabhängige und nicht das pauschale Kindergeld gewählt hatte, konnte die Frau nicht das Geld für diese Zeit beziehen. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) lässt nun die Regelung prüfen.

"Nach dem Tod des Partners von einem Tag auf den anderen als alleinerziehende Mutter dazustehen ist an sich schon hart. Ich sehe nicht ein, dass sie auch noch um das Kinderbetreuungsgeld umfällt", so Achitz am Mittwoch in einer Aussendung. Die Frau musste demnach sofort ihre Arbeit wiederaufnehmen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und die Krankenversicherung für sich und ihr Kind zu erhalten.

"Ich habe hier wirklich volles Verständnis für die tragische Situation der Hinterbliebenen", wurde Raab in einer Stellungnahme gegenüber der APA zitiert. "Der Bericht der Volksanwaltschaft ist mir bekannt, und ich habe die Expertinnen und Experten im Ministerium bereits gebeten, allfällige gesetzliche Adaptierungen zu prüfen, wie wir in solchen Härtefällen besser helfen können."

Gesetzliche Änderung

Im Kinderbetreuungsgeldgesetz ist derzeit vorgesehen, dass ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld des Partners oder der Partnerin dann für maximal 91 Tage beziehen kann, wenn dieser verstirbt oder aber wegen des Aufenthalts in einer Pflegeanstalt, in Haft oder wegen häuslicher Gewalt nicht wie geplant die Kinderbetreuung übernehmen kann.

Das gilt aber nur bei Bezug der Pauschalvariante, nicht beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Bis 2017 galt die Härtefallregel noch bei allen Bezugsvarianten, das wurde dann aber – laut Achitz ohne Angabe von Gründen – vom Gesetzgeber geändert. Die Härtefallverlängerung sollte aber in einer solchen "unvorhergesehenen, äußerst schwierigen Situation" bei allen Eltern gelten, und zwar unabhängig von der Kindergeldvariante, so Achitz.

SPÖ und Neos sehen Reformbedarf

Für SPÖ-Familiensprecherin Petra Wimmer, die per Aussendung ebenfalls für eine Härtefallregelung beim einkommensabhängigen Kindergeld plädierte, zeigt der aktuelle Fall den generellen Reformbedarf beim Kinderbetreuungsgeld. Die aktuellen Modelle seien zu unflexibel, und die Wahl des richtigen Modells sei wegen der Komplexität mittlerweile ohne Beratung fast unmöglich. Dazu kämen Probleme wie eine lange Bearbeitungsdauer bei grenzüberschreitenden Fällen, Probleme beim Umstieg zwischen Modellen und Schwierigkeiten beim Beobachtungszeitraum. "Es ist Zeit, dass Bundesministerin Raab diese Probleme endlich ernst nimmt und das Kinderbetreuungsgeld reformiert", so Wimmer.

Die Modelle zum Bezug von Kinderbetreuungsgeld seien generell so kompliziert, dass das Familienministerium eigene Beratungsgespräche dazu anbieten muss, betonten die Neos. "Dass dieses System aber so überbürokratisiert und so weit weg von den Menschen ist, dass eine trauernde Jungmutter um die Möglichkeit eines Karenzbezugs gebracht wird, treibt den ganzen Irrsinn auf die Spitze", meinte deren Familiensprecher Michael Bernhard, der auf die Forderung nach einer Reform des Kinderbetreuungsgeldes, die den Bezug vereinfacht und den Eltern mehr Wahlfreiheit lässt, verwies. (APA, 8.2.2023)