Sein erster Gerichtstermin ist geplatzt – wegen Erkrankung: Schauspieler Florian Teichtmeister.

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Der Tenor des vom Kulturstaatssekretariats beauftragten Gutachtens zum Vorgehen des Burgtheaters und der Bundestheater-Holding im Fall Teichtmeister, ist eindeutig: Weder das Theater noch die Holding haben sich einer Pflichtverletzung schuldig gemacht. Der Schauspieler hätte nach den ersten Zeitungsberichten über Ermittlungen gegen ihn nicht suspendiert werden können. Auch hätte der Arbeitgeber keine Möglichkeiten gehabt, sich die staatsanwaltlichen Akten vorlegen zu lassen.

So weit, so entlastend für die Verantwortlichen. Wirklich entlastet werden diese allerdings nicht, denn der 56-seitige Bericht weist auf eine ganze Reihe von Ermessensspielräumen hin, die von Burgtheater-Direktor Martin Kusej und Holding-Chef Christian Kircher nicht ausgeschöpft wurden. Diese reichen von Lücken in den Protokollen bis hin zum Fakt, dass bei späteren Gesprächen mit dem Schauspieler keine Rechtsanwälte anwesend waren, die Teichtmeisters Aussagen plausibilisieren hätten können. Aus diesen Versäumnissen werden alle Beteiligten lernen müssen.

Neben den systemischen Verbesserungen, die jetzt anstehen, muss nach Ballettskandal und dem aktuellen Fall endlich die Sensibilität für alle Formen von etwaigem Missbrauch steigen. Das Burgtheater war zwar verpflichtet, Teichtmeister angemessen zu beschäftigen, ein Anrecht auf bestimmte Rollen hatte er aber nicht. Schon gar nicht auf Hauptrollen. Hier hat die Leitung des Burgtheaters versagt – nicht arbeitsrechtlich, aber künstlerisch. (Stephan Hilpold, 13.2.2023)