Der Markt für illegalen Artenhandel ist mit zig Milliarden Dollar Umsatz im Jahr riesig. Neben Wildtieren werden auch seltene Pflanzenarten gehandelt, aber auch illegale Delikatessen wie Kaviar.
Foto: Heribert Corn

Erst vergangene Woche wurden am Flughafen Wien 13 geschützte Äffchen beschlagnahmt. Der Vorfall zeigt einmal mehr: Der illegale Handel mit gefährdeten Arten ist ein lukratives Geschäft, das zusammen mit Lebensraumverlust, Umweltverschmutzung und Klimawandel massiv dazu beiträgt, die globale Biodiversität zu verringern. Im Naturhistorischen Museum Wien (NHMW) bemüht man sich nun einmal mehr verstärkt, die Öffentlichkeit, allen voran Jugendliche, für die Bedrohung zu sensibilisieren.

Illegaler Handel

Der internationale Handel mit gefährdeten Wildpflanzen und -tieren wird seit 1975 durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES geregelt, das von 184 Staaten, darunter auch Österreich, unterzeichnet wurde. Dessen ungeachtet schlagen skrupellose Geschäftemacher auf der ganzen Welt aus dem illegalen Handel mit seltenen Arten Profit: Zwischen acht und 21 Milliarden US-Dollar werden pro Jahr umgesetzt, was ihn nach Drogen-, Menschen- und Waffenhandel zur viertlukrativsten Sparte des organisierten Verbrechens macht.

Gehandelt wird alles Mögliche: von Arzneien, die Bestandteile geschützter Arten enthalten, bis zu lebenden Tieren. Nicht alle Konsumenten sind sich bewusst, dass sie mit dem Kauf etwas Verbotenes tun. Man nehme den in vielen Ländern Asiens beliebten Schlangenwein: Dabei werden echte oder vermeintliche Giftschlangen mehr oder weniger dekorativ in Flaschen mit Schnaps oder Reiswein eingelegt. Der lokalen Bevölkerung gilt das Ergebnis als Medizin, ausländischen Touristen als exotisches Mitbringsel. Viele darin befindliche Schlangen gehören jedoch geschützten Arten an, die durch die unkontrollierte Entnahme noch seltener werden.

Von Stör bis Schuppentier

Weniger exotisch, aber nicht weniger schädlich ist der illegale Handel mit Stör-Kaviar. Gemeinsam mit Flusssperren hat der menschliche Appetit auf seine Eier die Fische an den Rand des Aussterbens gebracht. Dabei gibt es legalen Kaviar: Er stammt aus Stör-Farmen und trägt ein CITES-Etikett. Rapide im Schwinden ist auch der weltweite Bestand an Schuppentieren: Neben ihrem Fleisch sind vor allem ihre Schuppen begehrt, die im Ruf stehen, gegen alle möglichen Krankheiten zu wirken. Alle acht Arten, die es gibt, sind mittlerweile gefährdet. Seit 2017 ist zwar der Handel mit allen Teilen der Tiere verboten, doch werden weiterhin tausende Exemplare und Tonnen von Schuppen beschlagnahmt.

In Schwechat wurden zuletzt 13 lebende Äffchen aus dem Verkehr gezogen.
Foto: Heribert Corn

Um eine breitere Öffentlichkeit auf die Problematik des illegalen Handels mit Wildtieren und -pflanzen aufmerksam zu machen, hat das Naturhistorische Museum gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern kürzlich ein Sparkling-Science-Projekt mit Oberstufenschülerinnen und -schülern gestartet. Die Jugendlichen erhalten dabei zuerst entsprechende Informationen zum Thema und danach Arbeitsaufgaben, mit denen sie zur Bewusstseinsbildung ihres Umfeldes beitragen sollen. "Sie machen beispielsweise Umfragen oder stellen Recherchen im Internet und auf Social Media an", erklärt Projektleiterin Silke Schweiger. Zusätzlich gibt es diverse Workshops mit den Kooperationspartnern. Zu diesen gehört auch das Zollamt Österreich, das bei uns für die Einhaltung der CITES-Bestimmungen zuständig ist.

Das Zollamt ist dabei nicht nur an den Grenzen tätig, sondern ebenso im Inland, wie Gerhard Marosi, Artenschutzexperte im Finanzministerium, betont. Dazu gehört auch der boomende Handel im Internet. Besonders gern werden laut Marosi Abnehmmittel bestellt, die Hoodia enthalten, eine Gattung kaktusartiger Pflanzen aus Südafrika, die gewöhnlich aus der freien Natur entnommen werden. Obwohl sich ihre Schlankmacherwirkung nicht nachweisen lässt, sind die Hoodia-Arten mittlerweile stark gefährdet und dürfen nur noch mit entsprechenden – gewöhnlich nicht erhältlichen – Nachweisen für eine schonende Gewinnung gehandelt werden.

Schuhe und Taschen

Auf der Liste der Zollfahnder stehen auch Gegenstände aus der Haut geschützter Tiere. Verdächtige Objekte gehen zur Abklärung ans NHMW, wo sich über die Jahre laut Schweiger jede Menge Taschen, Schuhe und Kleidung aus Krokodil- und Schlangenleder angesammelt haben, für die die CITES-Genehmigung fehlte. Reptilien werden auch häufig lebend importiert, um als Haustiere gehalten zu werden. Dasselbe gilt für geschützte Vögel wie Papageien. Wie in so vielen Sammlerkreisen gilt auch hier: je seltener, desto begehrter – und desto teurer. Der Transport erfolgt meist im Reisegepäck von bezahlten Kurieren und ist für die Tiere lebensgefährlich. Die Margen sind allerdings so hoch, dass es oft genügt, wenn ein Drittel der "Ware" überlebt.

In Asien werden Schlangen und Skorpione zu medizinischen Zwecken eingelegt, viele der verwendeten Arten sind aber geschützt oder gefährdet.
Foto: BMF/Zoll

Abnehmer der geschmuggelten Tiere gibt es zwar auch in Österreich, aber die meisten sind laut Marosi für andere Länder bestimmt. Für Schlagzeilen sorgte unter anderem der Fall von 74 artengeschützten Chamäleons, die in den Koffern eines Reisenden aus Tansania gefunden wurden. Die Geschichte ging recht glimpflich aus: Der Großteil der Tiere überlebte und hat sich mittlerweile im Tiergarten Schönbrunn sogar fortgepflanzt. Von den 60 Vögeln, die 2013 im Koffer eines Reisenden aus Bali transportiert wurden, waren hingegen 37 bereits beim Aufgriff tot und die restlichen mit Vogelgrippe infiziert, sodass sie vernichtet werden mussten.

Potenziell gefährlich

Fälle wie dieser unterstreichen eine weitere Gefahr, die vom illegalen Wildtierhandel ausgeht: nämlich für die weltweite Gesundheit. Spätestens seit der Corona-Pandemie wissen wir, wie gefährlich das unkontrollierte Entnehmen und Verbringen von Wildtieren – inklusive eventueller Krankheitserreger – in neue Lebensräume sein kann. Daneben beraubt die Vernichtung der Artenvielfalt auch die Bevölkerung der oft armen Herkunftsländer der Möglichkeit, ihren Artenreichtum auf nachhaltige Weise zu nutzen, etwa durch sanften Tourismus.

Apropos Tourismus: Auch viele Urlaubsandenken und Kunstgegenstände aus dem Ausland fallen unter die CITES-Bestimmungen. Ein Verstoß dagegen schadet nicht nur der Umwelt, sondern kann bis zu 1450 Euro kosten. Ratgeber zur Vermeidung solcher Fehltritte findet man auf den Websites von Finanzministerium und WWF. Im Zweifelsfall rät Marosi: "Lieber fotografieren als mitnehmen." (Susanne Strnadl, 26.2.2023)