Gefaltet dürfen die Klappräder nicht größer als 110 x 80 x 40 Zentimeter groß sein.

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Wien – Ab März 2023 wird der Kauf von (E-)Falträdern mit bis zu 600 Euro gefördert, vorausgesetzt die Käuferin oder der Käufer besitzt eine Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel. Das teilte das Klimaschutzministerium per Aussendung mit. Das Ministerium steuere bis zu 450 Euro zur Förderung bei, die restlichen 150 übernehme der Sportfachhandel. Gefaltet dürfen die Klappräder nicht größer als 110 x 80 x 40 Zentimeter groß sein – sie gehen somit in ÖBB-Zügen als Gepäckstück durch.

Höhere Förderung für (E-)Transporträder

Für (E-)Transporträder gibt es dann ab März eine Förderung von bis zu 1.000 Euro – bisher ging diese nur bis 900 Euro. Gleich bleibt die Förderung von mindestens fünf Elektro-Fahrrädern für Betriebe, Gemeinden und Vereine in Höhe von 400 Euro pro E-Bike. Sämtliche Förderungen sind allerdings mit 30 Prozent (beziehungsweise 50 Prozent bei Privatpersonen) des Einkaufspreises gedeckelt. Förderungen können ab März 2023 unter https://www.umweltfoerderung.at/ eingereicht werden. (APA, 27.2.2023)