Ein einfacheres Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen im Internet soll unter anderem über eine Schaltfläche auf der Webseite möglich gemacht werden.

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Verbraucherinnen und Verbraucher sollen beim Kauf von Finanzdienstleistungen im Internet nach dem Willen der EU-Staaten besser geschützt werden. Die zuständigen Minister verständigten sich am Donnerstag in Brüssel auf eine Verhandlungsposition für neue Regeln beim Onlinekauf. Dadurch sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Anbieter der Dienstleistungen geschaffen werden. Unter die neuen Regeln fallen auch Verträge, die etwa per Telefon abgeschlossen werden.

Benutzt der Anbieter etwa einen automatisierten Chat (Chatbot) als Hilfestellung, müssen Verbraucher auch das Recht haben, mit einem Menschen zu sprechen, wie aus der Mitteilung der EU-Staaten hervorgeht. Verbraucher sollen zudem einfacher von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können – etwa über eine Schaltfläche auf der Webseite. Ziel dieser Schaltfläche ist es, das Bewusstsein der Verbraucher zu schärfen und sicherzustellen, dass der Rücktritt von einem Vertrag nicht aufwendiger ist als der Abschluss.

Die Länder fordern zudem, dass ein solcher Button künftig nicht nur beim Abschluss von Finanzdienstleistungen, sondern bei allen Online-Verträgen integriert wird. Innerhalb von 14 Tagen sollen Verbraucher Verträge ohne Vertragsstrafe widerrufen können, innerhalb von 30 Tagen, wenn es um die persönliche Pension geht.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen die EU-Staaten sich noch mit dem Parlament auf eine gemeinsame Position einigen. (APA, 2.3.2023)