"Call of Duty" könnte je nach Umfrage drei bis 15 Prozent der Playstation-Spieler ins Xbox-Lager ziehen.

Foto: Activision Blizzard

Vor über einem Jahr gab der US-Konzern Microsoft bekannt, den Games-Riesen Activision-Blizzard akquirieren zu wollen. Seitdem melden sich immer mehr Behörden und Mitbewerber, die in der Fusionierung der beiden Großkonzerne eine Monopolisierung der Branche erkennen wollen. Microsoft kämpft mit allen Mitteln, diese Einschätzung zu zerstreuen.

Wechselwillige Kundschaft

Zuletzt hatte sich die englische Wettbewerbsbehörde (CMA) zu der Akquise kritisch geäußert, speziell was die mögliche Exklusivität großer Marken wie "Diablo" oder "Call of Duty" betrifft. Aufgrund dieser Einschätzung gab Microsoft eine Studie in Auftrag, deren Ergebnisse ein Gegenargument liefern sollen. Laut Studie würde beispielsweise der Abzug der für Sony wichtigen Franchise "Call of Duty" lediglich drei Prozent der Kunden dazu bewegen, die Spieleplattform zu wechseln – also von Playstation zu Xbox zu wechseln.

Eine Studie der englischen Wettbewerbsbehörde hatte im Dezember diese wechselwillige Kundschaft noch mit 15 Prozent beziffert. Damit stellte die Behörde gleichzeitig fest, dass Sony durch den Deal zwischen Microsoft und Activision Blizzard massiv an Kundschaft verlieren und deshalb die Vermutung naheliegen würde, "Call of Duty" künftig exklusiv anbieten zu wollen.

Diese Aussage konterte ein hochrangiger Microsoft-Mitarbeiter, Rima Alaily, kürzlich mit der Aussage, dass man immer gesagt habe, "Call of Duty" exklusiv anzubieten würde wirtschaftlich "keinen Sinn" ergeben. Durch eine mögliche Exklusivität würden zu wenige Spielerinnen und Spieler die Plattform wechseln, um Sony als Mitbewerber auszuschalten, und es wären auch zu wenige Wechselwillige, um die Marke strategisch profitabel zu halten.

Damit meint Alaily, dass die Exklusivität zu viele Spielende kosten und das damit für Microsoft keinen Sinn ergeben würde.

Tag der Entscheidung

Am 26. April will die CMA ihre Entscheidung bezüglich der Akquisition bekanntgeben. Bereits am Tag davor soll der Regulierungsausschuss der EU seine Einschätzung zu diesem Thema abgeben. Je nach den Entscheidungen der Behörden geht der Rechtsstreit möglicherweise in die nächste Runde. (aam, 13.3.2023)