Das Kabinett der damaligen Ministerin Margarete Schramböck vergab den Auftrag, ohne Vergleichsangebote einzuholen.

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Der Rechnungshof ist gar nicht zufrieden mit der Rolle eines Wiener PR-Beraters und dem mittlerweile aufgelösten Ministerium für Wirtschaft und Digitalisierung (BMWD) unter der ehemaligen Ministerin Margarete Schramböck (ÖVP). Insgesamt wurden 52.800 Euro ausgegeben, um eine Strategie für die Hilfeseite des Bundes österreich.gv.at zu entwickeln. Als einziges Resultat blieb ein 13-seitiger Foliensatz. Aber selbst das ist umstritten: Es ist bis dato unklar, ob die Präsentation überhaupt zu dem Deal gehört.

Zur Vorgeschichte: Im Mai 2018 erging ein Auftrag aus dem BMWD an einen Kommunikationsberater aus Wien, der bei staatsnahen Unternehmen bestens vernetzt zu sein scheint, zumindest war er bereits an Kampagnen für den ORF, die EVN, die MA 48, Gewista und Wiener Wohnen beteiligt – neben einer Vielzahl von Privatunternehmen, wohlgemerkt.

Strategie für die Bundes-Website

Der PR-Berater sollte ein "Storytelling" für die Website österreich.gv.at entwickeln. Fünf Monate später, im Oktober 2018, wurden dafür 36.000 Euro abgerechnet. Der Rechnungshof wollte unlängst diesbezügliche Resultate sehen. Vorgelegt wurde ein 13-seitiger Foliensatz mit dem Titel "Kommunikationsplan österreich.gv.at – Status quo und Next Steps". Das Ministerium konnte laut dem Bericht des Rechnungshofs aber weder zweifelsfrei bestätigen, ob der Foliensatz tatsächlich Teil des Auftrags war – noch war klar, welche weiteren Leistungen der PR-Berater erbracht hatte. Im Raum stehen also Kosten von 2.769 Euro pro Folie.

Im Juli 2019 wurde noch einmal eine Rechnung über 16.800 Euro beglichen. Offenbar war geplant, Erklärvideos für österreich.gv.at zu drehen. Weil sich der Launch der Website sowie der App Digitales Amt aber verzögerte, mussten die Dreharbeiten abgebrochen werden. Die Kosten für Gerätemiete, gebuchte Komparsen und bereits gekaufte Ausstattungen für den Drehort wurden in Rechnung gestellt. In beiden Fällen wurden keine Vergleichsangebote eingeholt, kritisiert der Rechnungshof und empfiehlt die "Prüfung schadensminimierender Maßnahmen" – also das Geld für unklare Leistung zurückzufordern.

Fragen bleiben offen

Das mittlerweile für Digitalisierung zuständige Finanzministerium hat die Causa quasi geerbt. Dort ist man offenbar selbst auf Spurensuche gegangen und erfolglos geblieben. Manche Informationen seien wohl für immer verloren, "weil jene Personen, von denen diese Auskünfte kommen sollten, zum Zeitpunkt der Rechnungshof-Prüfung nicht mehr Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter des Ressorts waren", heißt es gegenüber dem STANDARD.

Ob man der Empfehlung des Rechnungshofs nachkommen und den Schaden minimieren werde? Der verbliebene Restschaden sei gering und nach Einschätzung des Finanzministeriums nur durch einen Rechtsstreit einbringlich. Eine interne Prüfung habe ergeben, dass dies nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entspreche.

Der Foliensatz bleibt geheim

Angebote von anderen PR-Beratern wurden nicht eingeholt, weil damals eine Direktvergabe bei Aufträgen unter 100.000 Euro möglich war – ohne die Pflicht, andere Angebote einzuholen. "Auch den sektionsinternen Vergaberichtlinien wurde entsprochen, denn diese sahen zu diesem Zeitpunkt für diese konkrete Vergabe die Möglichkeit der Auftragsvergabe ohne Einholung von Vergleichsangeboten vor. Diese Möglichkeit wurde hier genutzt", heißt es aus dem Finanzministerium. Nach den internen Regeln sei also alles sauber abgelaufen.

Den Foliensatz möchte man nicht veröffentlichen, da es sich um interne Planungs- und Strategiedokumente handle. (Peter Zellinger, 16.3.2023)