2,2 Millionen Speisen pro Tag werden in Österreichs Großküchen ausgegeben.

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Wien – Die angekündigte verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Großküchen tritt mit 1. September 2023 in Kraft. Das gaben Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Donnerstag mittels Presseaussendung bekannt.

Künftig muss damit die Herkunft von Eiern, Fleisch und Milchprodukten in Großküchen wie Kantinen, Krankenhäusern oder Schulen "in einer deutlich lesbaren und gut sichtbaren Form" auf dem Speiseplan oder auf einem Plakat oder Monitor zu lesen sein. Gesundheitsminister Rauch zufolge werden in solchen Großküchen 2,2 Millionen Speisen pro Tag ausgegeben. "Ich bin überzeugt, dass wir bei den Kantinen eine Dynamik in Gang setzen, die weitere Transparenz auf dem Teller bringen wird", wird Rauch in der Presseaussendung zitiert.

"Regionaler, als die meisten Menschen glauben"

Als Herkunftsbezeichnung gelte ein Land, zum Beispiel Österreich, ein Bundesland oder eine Region. Bei Fleisch müsse das Tier am angegebenen Ort geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch beziehe sich die Herkunftskennzeichnung auf die Region, in der das Tier gemolken wurde, bei Eiern auf den Ort, in dem sie gelegt wurden.

Die Verordnung trifft alle Großküchen und Kantinen, egal ob öffentlich oder privat. Andere Gastronomiebetriebe, die freiwillig mit der Herkunft von Lebensmitteln werben, müssten sicherstellen, dass die Angaben "zutreffend und nicht irrenführend gestaltet" sind.

"In der Gemeinschaftsverpflegung sind wir jetzt schon regionaler unterwegs, als die meisten Menschen glauben", ist Manfred Roge, der Geschäftsführer des Dachverbands der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger, überzeugt. Ursprünglich wurde die Verordnung für spätestens Juli 2023 angekündigt.

"Lang ersehnter Meilenstein"

Bauernbundpräsident Georg Strasser (ÖVP) zeigt sich in einer Stellungnahme erfreut über die Entscheidung und spricht von einem "lang ersehnten Meilenstein für die Bäuerinnen und Bauern in Österreich". Kritik kommt hingegen vom Verein gegen Tierfabriken (VGT): Die Verordnung werde zwar grundsätzlich begrüßt, gehe aber nicht weit genug, solange die Gastronomie aus der Verpflichtung ausgenommen ist. Fehlen würde außerdem eine Haltungskennzeichnung: "Ein Tierprodukt aus Österreich kann ja auch aus der miesesten Vollspaltenhaltung stammen", steht in der Presseaussendung. (red, 16.3.2023)