Wenn keine Gesetzesänderung zustandekommt, steigt die Miete in vielen Haushalten demnächst um 8,6 Prozent.

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Es ist ein Antrag, der normalerweise wohl kein großes Aufsehen erregen würde, um es noch vorteilhaft zu formulieren. Eingebracht im parlamentarischen Finanzausschuss Anfang März, hat er vordergründig nur das ausbessern eines "Redaktionsversehens" im Einkommensteuergesetz (EStG) zum Inhalt. Das Wort "Abzugssteuer" soll durch das Wort "Abzugsteuer" ersetzt werden, ein Tippfehler, man möge das im Ausschuss behandeln.

Der "Tippfehler" ist in der entsprechenden Gesetzespassage im Rechtsínformationssystem (RIS) des Bundes allerdings bis 2005 zurückzuverfolgen. Hat da im Parlament endlich jemand Zeit gefunden, einen seit 18 Jahren bestehenden Vertipper zu korrigieren?

Die "Trägerrakete"

Nein, denn eingebracht wurde der Antrag vom koalitionären Bautensprecher-Duo Hans Singer (ÖVP) und Nina Tomaselli (Grüne). In Wahrheit muss der Tippfehler als "Trägerrakete" herhalten, um das Paket rund um die Mietpreisbremse doch noch rechtzeitig durchs Parlament bringen zu können.

Seit Wochen verhandeln Singer und Tomaselli an vorderster Front an dem Paket mit, das neben einer Abmilderung der 8,6-prozentigen Inflationsanpassung bei den Miet-Richtwerten auch einen Sanierungsbonus für Hausbesitzer und eine steuerliche Erleichterung für Menschen, die sich das erste Eigenheim kaufen wollen, beinhalten soll. Der Sanierungsbonus würde im EStG verankert, deshalb ließe sich das ganze Paket mit dieser "Trägerrakete", dem ansonsten relativ sinnlosen Antrag zur Bereinigung eines Tippfehlers, verknüpfen und im Finanzausschuss behandeln.

Die allerletzte Deadline

Schafft man die Einigung, wird der schon eingebrachte Antrag entsprechend fundamental abgeändert und beschlossen. "Ich sehe Chancen, dass es noch zu einer Einigung kommt", sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat.

Doch die Zeit drängt. Die nächste Sitzung des Finanzausschusses, in dem Singer eigentlich gar nicht vertreten, Tomaselli nur einfaches Mitglied ist, findet am 23. März statt. Damit wird dieser Tag, also der kommende Donnerstag, die finale Deadline für die Mietpreisbremse sein.

Das Vorhaben wäre noch zu schaffen, aber es könnte knapp werden. Am 29. März ist die nächste reguläre Nationalratssitzung, bis 31. März, 0:00 Uhr müsste dem ganzen Paket dann auch noch der Bundesrat in einer extra einberufenen Sondersitzung zustimmen, danach müsste es noch vom Bundespräsidenten beurkundet werden.

MPFLG muss geändert werden

In jedem Fall müsste das Paket auch eine Änderung des "Mietzinsrechtlichen Pandemiefolgenlinderungsgesetzes" (MPFLG) umfassen, denn dieses 2021 beschlossene Gesetz schreibt die Anhebung der Richtwerte per 1. April 2023 vor. Wird es nicht abgeändert oder abgeschafft, tritt die Anhebung am 1. April automatisch in Kraft. (mapu, 17.3.2023)