Gerhard Rodax starb mit 57 Jahren.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Die "Kronen Zeitung" hat mit ihrem Artikel "Trauer um Gerhard Rodax (57)" gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen. Konkret gegen gegen Punkt 12, die Suizidberichterstattung. Zu diesem Schluss kommt der Senat 2 des Selbstkontrollorgans der Medienbranche.

Im Beitrag heißt es, dass der heimische Ex-Fußballnationalspieler Gerhard Rodax auf der Südbahnstrecke […] gestorben sei. Hintergrund der Tat dürfte eine schwere Krankheit bei dem zweifachen Familienvater gewesen sein. Anschließend werden einige Reaktionen von ehemaligen Fußballspielern zum Todesfall als Zitate wiedergegeben. Unterhalb des Beitrags werden Hilfsangebote für suizidgefährdete Personen angeführt. Dem Beitrag ist ein Foto vom Ort des Suizids mit folgendem Bildtext beigefügt: "Hier wurde Ex-ÖFB-Star und Tennishallen-Besitzer Rodax (…) getötet."

Mehrere Leserinnen und Leser wandten sich an den Presserat und kritisieren, dass im Beitrag die Suizidmethode genannt und auch der Ort des Geschehens gezeigt werde, wodurch vulnerable Personen zum Suizid ermutigt werden könnten, teilte der Presserat am Freitag mit.

Gefahr der Nachahmung

Nachdem Rodax als ehemaliger Fußballnationalspieler eine Person des öffentlichen Interesses gewesen sei, wäre die bloße Meldung über den Suizid in Ordnung gewesen, der Beitrag sei allerdings "überschießend", so der Presserat. Die Begründung: "Suizidgefährdete Personen könnten diese Darstellung zum Anlass nehmen, auf eine ähnliche Weise Suizid zu begehen: Nach der Entscheidungspraxis der Senate des Presserats sollten insbesondere Bilder, welche den Ort zeigen, an dem sich ein Suizid ereignet hat, nicht gezeigt werden. Darüber hinaus hätte auch darauf verzichtet werden sollen, die spezifische Suizidmethode im Text anzudeuten. Schließlich ist gerade bei Suiziden von Personen, die in der Öffentlichkeit standen und – wie im vorliegenden Fall – als sympathisch und beliebt wahrgenommen werden, von einer erhöhten Nachahmungsgefahr auszugehen."

Der Presserat fordert die "Kronen Zeitung" auf, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Überdies werde ihr empfohlen, das in den Artikel eingebettete Foto vom Ort des Suizids zu entfernen. Die "Kronen Zeitung" ist nicht Mitglied des Presserats. (red, 17.3.2023)