Clearstream ist eine Tochtergesellschaft der Deutschen Börse.

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New York/Luxemburg/Berlin – Ein US-Gericht hat die Auszahlung von knapp 1,7 Milliarden Dollar (1,58 Milliarden Euro) an Vermögenswerten der iranischen Zentralbank aus einem Kundenkonto von Clearstream an Hinterbliebene eines Anschlags von vor 40 Jahren angeordnet. Ein US-Gesetz von 2019 habe die Immunität der Bank Markasi aufgehoben, erklärte Bundesbezirksrichterin Loretta Preska am Mittwoch in New York.

Es ermächtige zudem amerikanische Gerichte, in Terror-Fällen die Beschlagnahmung von Vermögenswerten im Ausland anzuordnen. Hintergrund ist der Autobombenanschlag auf eine US-Kaserne im Libanon im Oktober 1983, bei dem 241 US-Soldaten getötet wurden. Der Iran soll die Attentäter unterstützt haben.

Clearstream wägt Berufung ab

Clearstream mit Sitz in Luxemburg ist eine Tochtergesellschaft der Deutschen Börse. Diese erklärte am späten Mittwochabend in einer Pflichtmitteilung, Clearstream erwäge Berufung einzulegen. "Clearstream wird nach umfassender rechtlicher Beratung im Rahmen der bestehenden Handlungsmöglichkeiten alle relevanten Interessen und Verantwortlichkeiten im Hinblick darauf abwägen, wie mit den betroffenen Vermögenswerten unter Wahrung der rechtlichen und regulatorischen Pflichten von Clearstream verfahren werden kann", hieß es weiter. Die US-Anordnung ergebe dabei "keine wesentliche Änderung der Risikosituation, die für Clearstream oder die Deutsche Börse AG in diesem Zusammenhang die Bildung einer Rückstellung erfordern würden".

Eine Stellungnahme des Irans lag zunächst nicht vor. Den Angehörigen der Opfer des Anschlags waren 2007 von einem US-Gericht insgesamt 2,65 Milliarden Dollar zugesprochen worden. Sechs Jahre später erhoben sie in diesem Zusammenhang Anspruch auf die von Clearstream verwahrten Vermögenswerte, die der Bank Markasi zugeschrieben werden. Diese hatte ursprünglich argumentiert, das amerikanische Recht schütze ausländische Regierungen vor Klagen in den USA. Ein Gericht in Luxemburg wiederum ordnete 2021 an, Clearstream dürfe die Vermögenswerte nicht überstellen, bis ein einheimischer Richter die amerikanische Anordnung bestätigt habe. Clearstream hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. (APA, Reuters, 23.3.2023)