Die Reform der Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) bringt Österreich in Einklang mit EU-Vorgaben.

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Monatelang verhandelten, diskutierten und feilten die Regierungsparteien an der dringend überfälligen Reform der Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP). Anfang des Jahres wurde das Gesetz dann im Nationalrat und im Bundesrat beschlossen, vom Bundeskanzler und vom Bundespräsidenten gezeichnet und vergangenen Mittwoch, am 22. März 2023, offiziell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Dem Gesetzgeber passierte dabei aber offenbar ein unangenehmes Versehen, auf das der Jurist Hans Peter Lehofer, Richter am Verwaltungsgerichtshof, Samstagabend auf Twitter hinwies. In der Gesetzesstelle, in der geregelt ist, wann das Gesetz in Kraft tritt – also wirksam wird – ist vom "XX. Monat 20XX" die Rede (Paragraf 46 Absatz 29). Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter des Gesetzes haben also offenbar vergessen, das richtige Datum einzusetzen.

An sich treten Gesetze einen Tag nach ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, im aktuellen Fall also am 23. März 2023. Das gilt allerdings dann nicht, wenn der Gesetzgeber explizit ein anderes Datum festlegen will – was bei der UVP-G Novelle laut dem Gesetzeswortlaut geplant war. Welches Datum genau ist auch im ursprünglichen Entwurf der Regierung nicht ersichtlich, schreibt Lehofer.

Lösung vom Höchstgericht

Die Bearbeiter des Rechtsinformationssystems (Ris) gehen aber davon aus, dass das Gesetz wie üblich einen Tag nach der Kundmachung in Kraft getreten ist. In der sogenannten konsolidierten Fassung wurde in Paragraf 46 Absatz 29 eine Anmerkung hinzugefügt. Demnach trat das Gesetz "formell" am "23.3.2023" in Kraft. Auch Lehofer geht auf Nachfrage von diesem Datum aus. "Ich bin mir nicht sicher, ob der Gesetzgeber tatsächlich ein anderes Datum wollte. Ein allzu fernes hätte es jedenfalls nicht sein können, weil die Novelle auch der Beseitigung von Unionsrechtswidrigkeiten dient", sagt der Jurist.

Redaktionsversehen passieren in Gesetzen immer wieder. Laut Lehofer gibt es rund ein Dutzend Fälle, in denen ähnliche Fehler beim Datum noch nicht vom Gesetzgeber berichtigt wurden. Wie in einer solchen Situation umzugehen ist, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bereits im Jahr 2000 im Fall der Straßenverkehrsordnung entschieden (VwGH 28.1.2000, 2000/02/0004). Wenn es dem Gesetzgeber nicht gelingt ein anderes Datum des Inkrafttretens "im Gesetzestext zum Ausdruck zu bringen", gilt demnach die allgemeine Regel und das Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Schnellere Genehmigungen

UVP-Verfahren müssen bei geplanten Großprojekten durchgeführt werden, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Mit der aktuellen Reform bringt Österreich das Gesetz auf Druck der Europäischen Kommission in Einklang mit den EU-Vorgaben. Die Novelle soll zudem die Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien beschleunigen. Diesen "Vorhaben der Energiewende" wird laut dem Gesetz nun explizit ein "hohes öffentliches Interesse" zugestanden. (japf, 26.3.2023)