
Mit den neuen Verordnungen soll der leichtere Abschuss von Wölfen und weiteren problematischen Beutegreifern ermöglicht werden.
Innsbruck – Die Tiroler Landesregierung hat, nachdem im Februar-Landtag alle Parteien außer den Grünen einer entsprechenden Gesetzesnovelle zugestimmt hatten, Verordnungen erlassen, die einen leichteren Abschuss von Wölfen und weiteren problematischen Beutegreifern ermöglichen sollen. Die mit 1. April in Kraft tretenden Verordnungen definieren dabei nicht nur etwa "Risiko- und Schadwölfe", sondern auch die Alpschutzgebiete, hieß es am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck.
Die 2.100 Almen in Tirol seien nämlich laut dem damit verbundenen Kriterienkatalog und der nunmehr verabschiedeten Almschutzverordnung "nicht schützbar" und ein "Herdenschutz ist nicht zumutbar", sagte Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP), der für Land- und Forstwirtschaft ressortzuständig ist. Das bedeute konkret, dass auf den Almen "gelindere Mittel", wie etwa die Vertreibung von Wölfen, nicht zielführend seien und somit ein Abschuss erleichtert werde.
Konkrete Richtlinien
Damit die Jäger und Jägerinnen im Auftrag des Landes Tirol aber auch wirklich zur Waffe greifen dürfen, habe man ganz konkrete Richtlinien erarbeitet. "Die Entnahme ist etwa dann möglich, wenn ein Wolf wiederholt Weidetiere im Alpschutzgebiet angreift", erklärte Geisler. Zudem werde eine Abschussgenehmigung, die für höchstens acht Wochen und innerhalb eines Radius von zehn Kilometern des ersten Angriffs gelte, dann erlassen, wenn bei einem einzelnen Angriff mindestens fünf Schafe oder Ziegen getötet oder zumindest ein Rind, Pferd oder Esel getötet oder verletzt werde, so der Landeshauptmannstellvertreter.
Mit der Almschutz- und Durchführungsverordnung, die unter anderem 63.500 Schafe in Tirol schützen sollen, wolle man das "Wolfsmanagement" auf eine neue Stufe heben, erklärte Geisler. "Nachdem die Abschussbescheide, die wir in der Vergangenheit erließen, von Naturschutzorganisationen erfolgreich bekämpft wurden, haben wir jetzt andere Grundlagen", meinte er.
Dornauer: "Nägel mit Köpfen gemacht"
Man habe nunmehr "Nägel mit Köpfen gemacht", sagte auch Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer (SPÖ). "Diese Verordnungen fliegen uns nicht um die Ohren", strich er heraus. Man müsse jedenfalls alles daran setzen, damit die Landwirte nicht ihre "Stalltüren für immer zumachen" und hiermit setze die Landesregierung "ein deutliches Zeichen, dass wir zur Landwirtschaft stehen". Längerfristig müsse sich aber auf EU-Ebene etwas bewegen, sprach Dornauer die Senkung des Schutzstatus des Wolfes und eine Neubewertung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) an.
Grüne setzen auf Hirtenausbildung
Nicht einverstanden mit der schwarz-roten Vorgangsweise zeigten sich einmal mehr die Grünen. Sie verneinten, dass alle Tiroler Almen "nicht schützbar" seien. "Eine Beurteilung nach sachlichen Kriterien würde neben nicht-schützbaren auch schützbare Almen ergeben", sagte Klubchef Gebi Mair.
Die Oppositionspartei habe für den Mai-Landtag einen Antrag auf Hirtenausbildung eingebracht. "Eine gute Ausbildung ist deshalb notwendig und die fehlt bisher in Tirol. Langfristig sollten wir uns aber keinen Illusionen hingeben und auch in gut ausgebildete Hirtinnen und Hirten investieren", forderte er. Die Behirtung würde Almen vor Wölfen schützen sowie eine "gelenkte Weideführung ermöglichen, die im Kampf gegen die Erosion des Bodens notwendig ist". (APA, 28.3.2023)