Die Regierung ist zum Entschluss gekommen, dass Erdoğans vorherige Amtszeiten kein Hindernis auf dem Weg zu einer erneuten Kandidatur sind.

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Ankara – Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan darf trotz Proteste der Opposition bei den Präsidentenwahlen am 14. Mai antreten. Die türkische Wahlbehörde lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Einspruch der Opposition ab.

Erdoğans Kandidatur sei mit dem Gesetz vereinbar. Mehrere Oppositionsparteien hatten zuvor Einspruch gegen Erdoğans Kandidatur erhoben. Sie argumentierten, diese sei verfassungswidrig, weil Erdoğan bereits zweimal zum Präsidenten gewählt worden sei.

Die Opposition argumentierte, dass Erdoğan – der 2014 zum ersten Mal und 2018 zum zweiten Mal zum Präsidenten gewählt wurde – der Verfassung zufolge nur dann ein drittes Mal kandidieren darf, wenn das Parlament Neuwahlen erzwingt. Die Wahlen nun wurden aber via Präsidialdekret angeordnet. Nach Auffassung der Regierung zählen Erdoğans vorherige Amtszeiten nicht.

Istanbuler Bürgermeister kündigt "neues Kapitel" in Kooperation mit EU an

Der Istanbuler Oberbürgermeister Ekrem Imamoglu (CHP) kündigte unterdessen im Falle eines Wahlsiegs der Koalitionsparteien der türkischen Opposition ein neues Kapitel der Migrationskooperation zwischen Ankara und Brüssel an. "Die Türkei und die EU werden über viele Themen sprechen müssen, allen voran Flüchtlinge. Die neue Regierung wird in der Frage ein neues Kapitel aufschlagen", sagte Imamoglu der Zeitung "Welt". Seine Partei steht für eine verschärfte Flüchtlingspolitik.

Die Weltgemeinschaft habe bei der Lösung des Syrien-Konfliktes versagt. Auf die Frage, ob das Oppositionsbündnis das EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen im Falle eines Wahlsiegs kündigen würde, sagte Imamoglu, eine neue Regierung könne zwar "nicht gleich nach der Wahl sagen, dass sie das Abkommen kündigt". Aber: "Wir werden genau analysieren, welche Lösung infrage kommt. Und dann werden wir verhandeln", fügt der Politiker hinzu. (APA, 30.3.2023)