Migranten hinter einem Zaun in der sogenannten Hotspot-Einrichtung für Flüchtlinge auf Lampedusa im Sommer 2022.

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Straßburg/Lampedusa – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Italien im Zusammenhang mit der Behandlung von tunesischen Flüchtlingen auf der Insel Lampedusa verurteilt. Italien habe unter anderem gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen, teilten die Richter am Donnerstag in Straßburg mit.

Die vier Kläger hatten 2017 Tunesien verlassen und gerieten im Mittelmeer in Seenot. Sie wurden von der italienischen Küstenwache aufgegriffen, nach Lampedusa gebracht und von dort nach Tunesien zurückgeschickt. Die Bedingungen auf Lampedusa waren nach Ansicht des EGMR unzureichend.

Quasi inhaftiert

Die Menschen seien quasi inhaftiert worden, ohne behördliche Anordnung oder zeitliche Begrenzung. Außerdem sei ihre individuelle Situation nicht geklärt worden, bevor Einreiseverbote verhängt worden seien. Das sei faktisch einer verbotenen kollektiven Ausweisung gleichgekommen, so die Richter. Italien muss nun jedem Kläger insgesamt 12.500 Euro zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist von der EU unabhängig. Europarat und Gerichtshof setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedsstaaten ein. (APA, 30.3.2023)