Pistorius muss in Haft bleiben.

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Zehn Jahre nach der Inhaftierung des früheren südafrikanischen Sprintstars Oscar Pistorius wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp ist dem 36-Jährigen eine vorzeitige Haftentlassung verwehrt worden. Der Bewährungsausschuss, der am Freitag in Pistorius' Gefängnis in einem Vorort von Pretoria getagt hatte, habe das Ansinnen des früheren Behindertensportlers abgelehnt, sagte die Anwältin von Steenkamps Eltern, Tania Koen.

Sein Antrag werde aber in einem Jahr erneut geprüft. Vor dem Gefängnis hatten sich Medien aus aller Welt versammelt. Pistorius hatte in der Nacht des Valentinstags 2013 seine damalige Freundin Reeva Steenkamp mit vier Schüssen durch die Toilettentür seiner Villa getötet. Der 36-Jährige hat etwa die Hälfte seiner Haftstrafe von 13 Jahren und fünf Monaten abgesessen. Nach südafrikanischem Gesetz hat er damit automatisch Anspruch auf eine Bewährungsanhörung.

Berufung

Pistorius war gleich nach der Tat festgenommen worden. 2014 wurde er zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und klagte ihn wegen Mordes an. Daraufhin wurde die Haftzeit 2016 auf sechs Jahre erhöht. In einem erneuten Berufungsprozess wurde Pistorius 2017 schließlich zu 13 Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

Pistorius' Verfahren über die mögliche Haftentlassung begann bereits vor gut einem Jahr und beinhaltete auch ein Treffen des Ex-Sportlers mit den Eltern seiner früheren Freundin. Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt. Das Interesse an den Wendungen in dem Fall sorgte für großes mediales Interesse.

Vor dem gewaltsamen Tod seiner Freundin hatte Pistorius Sportgeschichte geschrieben. Bei den Olympischen Spielen 2012 in London maß er sich als erster Behinderter beim 400-Meter-Lauf mit nicht-behinderten Sportlern. Außerdem hat der wegen seiner Unterschenkelprothesen damals als "Blade Runner" bekannte Läufer bei paralympischen Spielen insgesamt sechs Goldmedaillen geholt. (APA, 31.3.2023)