Paxlovid kann bei rechtzeitiger Einnahme einen schweren Corona-Verlauf verhindern. Da es sich um ein neues Medikament handelt, kann im Nachhinein das Mindesthaltbarkeitsdatum angepasst werden.

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Seit Jänner 2022 ist das Corona-Medikament Paxlovid von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) freigegeben. Es wird von Hausärztinnen und Hausärzten vor allem Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, nach einem positiven Corona-Test verschrieben. Dann kann es, bei rechtzeitiger Einnahme, einen schweren Krankheitsverlauf verhindern.

Patientinnen und Patienten berichten nun, dass sie in der Apotheke teilweise Paxlovid-Tabletten mit einem verstrichenen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bekommen haben oder ein Pickerl mit einem neuen MHD auf das alte Datum geklebt wurde. Das sorgt für Verunsicherung, hat jedoch einen einfachen Grund: Die Haltbarkeit von Paxlovid wurde bereits zweimal verlängert. Beim ersten Mal um sechs Monate und im Februar dieses Jahres um weitere sechs Monate, wie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (Basg) im März mitteilte. Die Produkte können also in den Apotheken insgesamt zwölf Monate länger als ursprünglich angegeben an Patientinnen und Patienten abgegeben werden. Als Beispiel: Ist auf dem Medikament das aufgedruckte Verfallsdatum 11/2022, gilt nun das aktualisierte Verfallsdatum 11/2023.

Stabilitätsuntersuchungen erst nach gewisser Zeit möglich

Markus Zeitlinger, Pharmakologe an der Med-Uni Wien, erklärt, warum das MHD bei Paxlovid überhaupt verlängert werden kann: "Bei neuen Medikamenten gibt es Verlängerungsfristen." Ursprünglich war bei Paxlovid die Wirksamkeit für zwölf Monate gewährleistet. Nach einer gewissen Zeit wurde das Medikament einer Stabilitätsuntersuchung unterzogen und im ersten Schritt das MHD um sechs Monate verlängert. Eine weitere Untersuchung hat gezeigt, dass es auch später zu keinerlei Sicherheitsbedenken kommt, und das MHD wurde um weitere sechs Monate verschoben.

Bei neuen Medikamenten sei das ein ganz normaler Verlauf, sagt Zeitlinger: "Man kann im Vorhinein nicht wissen, wie lange die Stabilität bei Arzneimitteln gegeben ist, deshalb muss man das Medikament erst einige Zeit liegen lassen, um die notwendigen Stabilitätsuntersuchungen durchführen zu können."

Da es vom Gesetz her nicht vorgesehen ist, die Packungen einzuziehen und mit einem neuen Mindesthaltbarkeitsdatum zu versehen, müssen sie nachträglich neu etikettiert werden. Der Pharmakologe betont: "Es handelt sich dabei aber nicht um ein Produkt, bei dem das Haltbarkeitsdatum überschritten wurde, sondern es wurde lediglich angepasst." Es sei demnach auch nicht auszuschließen, dass das MHD nach neuen Untersuchungen ein weiteres Mal verlängert wird.

Gefahr von Verunreinigungen

Aber nicht bei allen Medikamenten kann man das MHD ignorieren – immerhin liegen in vielen Medikamentenschränken zu Hause Arzneimittel, die bereits abgelaufen sind. In diesem Fall rät der Experte dringend dazu, diese nicht mehr zu verwenden. "Grundsätzlich sollte man kein Medikament nehmen, das bereits abgelaufen ist." Denn die Stabilität und damit die Wirksamkeit sind nicht mehr gewährleistet. "Rein theoretisch könnte sich sogar ein giftiges Abbauprodukt gebildet haben."

Vor allem bei flüssigen Medikamenten wie Hustensäften oder auch Cremes, die bereits angebrochen sind, sollte man vorsichtig sein. "Hier geht es nicht nur um die Wirksamkeit, sondern auch um Hygiene- und Sterilitätsaspekte. Es besteht die Gefahr, dass sich bereits Keime vermehrt haben könnten", erklärt Zeitlinger. Alte Medikamente bringt man am besten immer in die Apotheke. Dort werden sie fachgerecht entsorgt. (Jasmin Altrock, 19.4.2023)