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Die Regierung hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, um die Strafen für Beschaffung, Besitz und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen.

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Auf den Tag genau vor drei Monaten (7. Februar) hätte am Wiener Landesgericht der Prozess gegen den früheren Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von Dateien mit Kindesmissbrauchdarstellungen stattfinden sollen. Die Verhandlung musste infolge einer Erkrankung des Angeklagten kurzfristig abberaumt werden. Bei Teichtmeister ist mittlerweile wieder Verhandlungsfähigkeit gegeben, einen Termin für die Hauptverhandlung gibt es aber nach wie vor nicht.

Ermittlungen im Gange

"Die vom zuständigen Richter in Auftrag gegebenen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Erhebungsergebnisse sind noch nicht eingelangt", teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Wochenende mit. Diese seien aber für die Klärung der Zuständigkeit und die rechtliche Einordnung unerlässlich. Die Verzögerungen in dieser Sache hätten nichts mit der Person des Angeklagten und gesundheitlichen Gründen zu tun. Wie Salzborn betonte, sind die ausständigen Unterlagen vom Richter bereits urgiert worden. Bevor das Ergebnis dieser Erhebungen nicht vorliegt, kann jedenfalls die Hauptverhandlung nicht ausgeschrieben werden. Der Richter ist demnach bestrebt, den Termin möglichst zeitnahe über die Bühne bringen.

Die Staatsanwaltschaft Wien legt Teichtmeister zur Last, sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 mehrere zehntausend Dateien mit Darstellungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen beschafft zu haben. Laut Anklage soll Teichtmeister das einschlägige Material auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten abgespeichert haben. Die Daten wurden sichergestellt und ausgewertet – offenbar wurde aber zunächst nicht abschließend geklärt, ob auf den sichergestellten Dateien ausschließlich Kinder bzw. Minderjährige abgebildet sind.

Verschärfte Strafen

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister seit 2021 ermittelt, Ende 2022 wurde der Antrag auf Bestrafung beim Landesgericht eingebracht. Die Regierung hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, um die Strafen für Beschaffung, Besitz und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. Da eine Rückwirkung von Strafgesetzen verboten ist, ist der Schauspieler im Fall einer Verurteilung davon nicht mehr betroffen – unabhängig davon, wann die Verhandlung gegen ihn stattfindet. (APA, red, 6.5.2023)