Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Graz – Wegen versuchten Mordes an ihrem Kind ist eine 42-Jährige am Dienstag in Graz zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte ihren damals vierjährigen Sohn im Mai 2022 mit einem Messer schwer verletzt und fügte sich selbst ebenfalls Verletzungen zu. Dann lief sie zu einer Nachbarin und wollte ihre Mutter anrufen. Die couragierte Nachbarin, eine Studentin, verständigte die Rettung, lief in die Nebenwohnung und leistete bei dem stark blutenden Kind erste Hilfe. Richter Florian Farmer bedankte sich am Dienstag bei der Zeugin: "Ohne Sie wäre der Kleine nicht mehr am Leben."

Der Bub konnte durch eine vierstündige Operation gerettet werden, die Verletzungen haben Dauerschäden an den Händen hinterlassen. "Die psychischen Verletzungen sind genauso schlimm", betonte die Staatsanwältin.

Die Geschworenen befanden die Angeklagte einstimmig für schuldig. Die Haftstrafe beträgt 20 Jahre, außerdem wurde eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verfügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. "Das ist mit großem Abstand das Furchtbarste, das ich je gesehen habe", meinte der Richter.

Von der Slowakei nach Österreich

Die Beschuldigte kam nach Österreich, weil sie sich endlich von ihrer Familie in der Slowakei befreien wollte. Ein paar Jahre arbeitete sie als Altenpflegerin, 2016 zog sie nach Graz, wo sie einen Afghanen kennenlernte und 2017 ein Kind bekam. Sie lebte völlig zurückgezogen und litt unter Depressionen. 2022 teilte ihr Freund ihr mit, er werde eine andere Frau heiraten und nach Oberösterreich ziehen. Am 31. Mai 2022 wollte sie nach eigenen Angaben "mit allem abschließen" und zerstörte ihr Handy.

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl stufte die Beschuldigte als "herabgesetzt zurechnungsfähig" ein. Sie weise eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf und habe damals eine "schwere depressive Episode" durchgemacht. Da sie die Tat verdränge, sei das Risiko auf Wiederholung erhöht, betonte der Gutachter. (APA, red, 9.5.2023)