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Darf man alte Sachen auch neben dem Container abstellen, sodass andere sie mitnehmen können? Nein, sagt das Höchstgericht.

Foto: Tobias Steinmaurer / picturedesk

Darf man alte Gegenstände auf einer Müllinsel ablegen, sodass sie andere mitnehmen können? Nein, sagt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einer aktuellen Entscheidung (VwGH 23.2.2023, Ra 2021/05/0063). Eine Frau hatte einen alten Autokindersitz neben einem Müllcontainer abgestellt und muss dafür nun voraussichtlich eine Geldstrafe in der Höhe von rund 200 Euro bezahlen.

Der Murtalerin wurde zunächst von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eine Strafe in der Höhe von 225 Euro aufgebrummt. Die Frau entschuldigte sich für ihr Verhalten, beschwerte sich jedoch beim Verwaltungsgericht über die Geldbuße und bekam dort recht: Der zuständige Richter argumentierte, dass Abfälle zwar nur an dafür vorgesehenen "geeigneten Orten" gesammelt werden dürfen, eine Müllinsel aber ein solcher "geeigneter Ort" sei. Der Einwurf in einen Container sei nicht immer unbedingt erforderlich.

Secondhand oder Onlineverkauf

Der Verwaltungsgerichtshof, der daraufhin von der Bezirkshauptmannschaft angerufen wurde, sah das nun anders und hob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf. Ziel der Abfallwirtschaft sei es, Müll zu vermeiden, zu recyceln oder vollständig zu beseitigen. Abfälle müssen deshalb stets in den dafür vorgesehenen Container einsortiert werden, damit die Abholung möglichst "ressourcenschonend vorgenommen werden kann", wie das Höchstgericht schreibt.

Dass Abfälle, die neben einen Container gestellt werden, vielleicht von jemand anderem mitgenommen und weiterverwendet werden könnten, tut laut den Höchstrichterinnen und Höchstrichtern nichts zur Sache. Denn für wiederverwertbare Abfälle gebe es andere Möglichkeiten – etwa dafür vorgesehene Sammelstellen, Secondhandgeschäfte oder Flohmärkte. "Auch das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten, gebrauchte Gegenstände auf einfach handzuhabende Weise weiterzugeben", schreibt der VwGH. (japf, 18.5.2023)