Gottfried Waldhäusl soll in der Sendung "Fellner! Live" Syrer und Afghanen generalisierend als Gewalttäter hingestellt haben.

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St. Pölten – In St. Pölten hat sich am Mittwochnachmittag der Rechts- und Verfassungsausschuss des Niederösterreichischen Landtags mit einem Auslieferungsersuchen der Staatsanwaltschaft Wien beschäftigt, das nach einer Anzeige wegen Verhetzung gegen Gottfried Waldhäusl (FPÖ) eingegangen ist. Im zwölfköpfigen Gremium haben nur die Vertreter von SPÖ und Grünen dafür gestimmt und blieben damit in der Minderheit, erfuhr die APA.

Der Antrag an den Landtag lautet somit ebenfalls auf Ablehnung. Es sei festgestellt worden, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Zweiten Präsidenten des NÖ Landtages, Gottfried Waldhäusl, bestehe. Der Landtag wolle daher beschließen, dass einer behördlichen Verfolgung des FPÖ-Politikers "nicht zugestimmt" werde. Die nächste Sitzung des Landesparlaments findet am Donnerstag kommender Woche (25. Mai) statt.

Anzeige wegen Aussagen in TV-Sendung

Die SPÖ hatte schon vor dem Ausschuss am Mittwoch mitgeteilt, dass sie für die Auslieferung stimmen werde. "Verhetzung ist kein Kavaliersdelikt", betonte Klubobmann Hannes Weninger in einer Aussendung. Waldhäusl müsse sich der strafrechtlichen Verfolgung stellen. Er sei zum Zeitpunkt seiner "menschenverachtenden Äußerungen" (in einer TV-Talksendung am 2. Februar, Anm.) Mitglied der niederösterreichischen Landesregierung und damit nicht immun gewesen. Auch die Grünen verwiesen nach dem Ausschuss darauf, dass der Freiheitliche kein Mandatar gewesen sei. Waldhäusl selbst hatte darum ersucht, dass sich die Gremien mit der Causa befassen mögen, wurde der APA mitgeteilt.

Eingebracht worden war die nunmehrige Anzeige von SOS Mitmensch. Waldhäusl war am 2. Februar noch als Asyl-Landesrat Gast in einer Ausgabe von "Fellner! Live" bei oe24.tv. Der FPÖ-Politiker soll Syrer und Afghanen in der Sendung in generalisierender Weise als Gewalttäter hingestellt haben, so der Tenor. Es gehe um Aussagen wie: "Sie sind nicht bereit, unsere Werte, unsere Kultur und unsere Religion zu akzeptieren, und wenn jemand nicht bereit ist, hier das zu akzeptieren, dann hat er bei uns nichts verloren. Und noch einmal. Wenn die tatsächlich auf der Flucht sind, warum schmeißt man dann den Pass weg, alle Unterlagen, nur das Messer nicht. Das Messer wird nie weggeschmissen."

Waldhäusl seit 2018 mehrfach angezeigt

In seiner Zeit als Landesrat von 2018 bis März dieses Jahres wurde Waldhäusl mehrfach angezeigt. Ermittlungsverfahren rund um die medial platzierte Forderung nach einer "Asyl-Triage" – Vorrang bei Unterbringungsplätzen für Frauen und Kinder aus der Ukraine – sowie um Zahlungen an einen Betreiber eines Flüchtlingsquartiers wurden eingestellt.

Im Zusammenhang mit der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die mit Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018 war Waldhäusl und einer ehemaligen Landesbediensteten Amtsmissbrauch angelastet worden. 2022 folgte ein monatelanger Prozess am Landesgericht St. Pölten, der mit rechtskräftigen Freisprüchen endete. (APA, 17.5.2023)