Gerald Grosz ist nach Informationen des STANDARD (Wochenendausgabe) rechtskräftig wegen übler Nachrede, Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung einer ORF-Redakteurin verurteilt. Sie hatte ihn wie berichtet geklagt, weil er Gerüchte über angebliche Sexualkontakte der Journalistin mit BZÖ-Vertretern bei einer Klausur der Partei zu Jahresbeginn in Umlauf gebracht habe.

Gegen Grosz erging ein so genanntes Versäumungsurteil: Weder er noch sein Anwalt tauchten bei der Tagsatzung auf. Die Entscheidung ist rechtskräftig, Grosz hat inzwischen auch bezahlt. Über die Höhe einer Entschädigung lagen zunächst keine Informationen vor. (fid)