Linz – Der Swap-Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der Bawag wurde mit einem Vergleich im Handelsgericht Wien Ende Jänner endgültig beendet. Nun ist auch klar, dass es keine Schadenersatzansprüche gegen die damals handelnden Personen gibt. Zu diesem Schluss kam der Arbeitsrechtsexperte Georg Graf in seinem Gutachten, das mögliche Ansprüche aus rechtlichen Überlegungen eindeutig ausschloss, wie die Stadt Linz am Dienstag berichtete.

Am Dienstag legte der Linzer Bürgermeister Klaus Luger ein Gutachten vor, wonach keine Ansprüche mehr gegen handelnde Personen um den Swap-Prozess bestehen.
APA/FOTOKERSCHI.AT/ANTONIO BAYER

Luger will Sache "endgültig ad acta legen"

"Dieser Einschätzung schlossen sich heute auch Vertreter*innen der Stadtregierung an, denen das Gutachten präsentiert wurde. Diese Rechtssache können wir nun endgültig ad acta legen. Mit diesem finalen Punkt ist ein jahrelang schwelender Rechtsstreit nun endgültig im Sinne der Linzer Bürgerinnen und Bürger abgeschlossen", betonte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ). Der Vergleich vom Jänner sah die Zahlung von 12 Millionen Euro durch die Stadt Linz und den Verzicht der Streitteile auf alle möglichen wechselseitigen Forderungen und Ansprüche vor.

Im Jahr 2007 hatte der damalige Linzer Finanzdirektor das Swapgeschäft – eine Art Kurs-Zins-Wette – zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Millionen Schweizer Franken (195 Millionen Euro) mit der Bawag abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken wuchs der Wert des Swaps 4175 auf mehrere hundert Millionen Euro, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Stadt Linz stellte im Jahr 2011 die fälligen Raten für den Swap ein, seitdem lief der Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der Bank. Bereits ein – mittlerweile rechtskräftiges – Zwischenurteil befand, dass der Vertrag rechtsunwirksam zustande gekommen sei, da keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorlag. (APA, 23.5.2023)