Der Angeklagte vor Prozessbeginn.
APA/INGRID KORNBERGER

Graz/Zürich – Ein 24-Jähriger ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen Mordes an einer 41-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Der Mann gestand, dass er sie mit einer Vielzahl an Scherenstichen getötet habe, ehe er in ihrer Wohnung einen Brand gelegt hatte. Er wurde zudem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen den Mann werden auch Ermittlungen wegen eines zweiten Mordes in Zürich geführt, den er ebenfalls gestanden hat.

Nachdem es in der Wohnung der Grazerin in der Nacht auf den 7. Februar 2022 gebrannt hatte und ihre Leiche auf dem Sofa gefunden worden war, hatte es rasch den Verdacht gegeben, dass das Feuer gelegt worden sei, um einen Mord zu vertuschen: Die Frau wies zahlreiche Einstichverletzungen auf. Rund eineinhalb Tage später wurde der heute 24-Jährige festgenommen. Er soll die Nacht vor dem Brand mit der Frau verbracht und sie anschließend getötet haben. Schon bei den ersten Befragungen gestand der Rumäne, dass er sie getötet habe. Sein Motiv: "Hass auf Frauen". Er habe die Frau vorher nicht gekannt.

Schweizer Behörden werden eigenes Verfahren führen

Wenig später wurde auch die Leiche einer Frau in Zürich gefunden. Der Verdächtige gestand während seiner Untersuchungshaft, auch dafür verantwortlich zu sein. Beim Prozess in Graz wurde allerdings nur der Fall in der steirischen Landeshauptstadt verhandelt, unterstrich die Staatsanwaltschaft. Die Schweizer Behörden werden noch ein eigenes Verfahren gegen den Mann führen. Staatsanwältin Eva Pachernigg warnte die Geschworenen zu Prozessbeginn: "Es war eine sehr schreckliche Tat. Sie werden mit menschlichen Abgründen und schlimmen Bildern konfrontiert." Die Ergebnisse der Ermittlungen seien eindeutig. Zweifel an der Schuld des Angeklagten hatte sie nicht.

Der Verteidiger des 24-Jährigen fasste sich kurz: "Er wird die Verantwortung übernehmen. Es tut ihm leid, was passiert ist." Der Rumäne habe eine schwere Kindheit gehabt, habe Alkohol getrunken und Drogen genommen. Das sei keine Entschuldigung, aber er erhoffe sich dadurch ein milderes Urteil. Der Angeklagte gestand, dass er ein Feuer gelegt und die Wohnung verlassen hatte. Seine Jacke blieb aber zurück. Das Kleidungsstück und die Videoaufzeichnungen vom Hauptbahnhof überführten ihn rasch. Vor Gericht gab er zu, dass er die Frau in dem Moment töten wollte. 

Frau starb durch Verbluten

Die Gerichtsmedizinerin schilderte, dass auf das Opfer dutzende Male eingestochen wurde. Der Tod trat durch Verbluten ein. Angesichts der schwerwiegenden Verletzungen meinte sie, dass ein "massiver Kraftaufwand" durch den Täter nötig gewesen sei. Psychiaterin Adelheid Kastner beschrieb detailliert die Biografie des Angeklagten, denn in ihr seien die Hintergründe der Tat zu suchen. Sie habe nur "wenige funktionsfähige Anteile" in seiner Persönlichkeit gefunden. Eine lange therapeutische Behandlung seiner ausgeprägten Persönlichkeitsstörung sei nötig, deren Ausgang aber offen. Trotz seines Alkohol- und Drogenkonsums seien zum Tatzeitpunkt "die Grundlagen der Zurechnungsfähigkeit" gegeben gewesen.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten nach kurzer Beratung schuldig. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und wird in ein forensisch-therapeutischen Zentrum eingewiesen. Der Rumäne bat um drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (APA, red, 23.5.2023)

Hinweis: Der Artikel wurde am 23.5.2023 um 15.16 Uhr aktualisiert.