Facebook, Meta
Meta-CEO Mark Zuckerberg
imago images/photothek, Florian Gaertner

Im Streit um die Herausgabe von Informationen im Rahmen von EU-Ermittlungen hat Meta einen Rückschlag erlitten. Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch einen Einspruch der Facebook-Mutter gegen die Datenanfragen der Wettbewerbshüter zurück. Meta habe nicht darlegen können, dass die Unterlagen über das notwendige Maß hinausgingen. Gleiches gelte für die Frage, warum in einem virtuellen Datenraum persönliche Informationen nicht ausreichend geschützt werden könnten.

Der US-Konzern hat nach eigenen Angaben seit 2019 bereits mehr als eine Million Dokumente an die EU-Kartellaufsicht übergeben. Das Unternehmen hatte die Behörde zuvor als "Super-Fishtrawler" bezeichnet, die bei ihren Ermittlungen alle möglichen Daten aufsauge. Es kündigte an, nach der jüngsten Entscheidungen seine Optionen zu prüfen. Meta kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Berufung gehen. (APA, 24.5.2023)