Gerald Grosz beim politischen Aschermittwoch der deutschen AfD
Gerald Grosz bezeichnete Söder unter anderem als "Södolf" und "Landesverräter".
APA/dpa/Armin Weigel

München/Graz – Mit einer Gegenanzeige reagiert der frühere BZÖ-Politiker Gerald Grosz auf strafrechtliche Ermittlungen in Bayern. Er habe den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) wegen "falscher Verdächtigung" bei der Staatsanwaltschaft München angezeigt. Hintergrund sind Aussagen von Grosz beim politischen Aschermittwoch der rechtspopulistischen AfD ("Corona-Autokrat", "Landesverräter" und "Södolf"), die nach einer Anzeige Söders zu einem Verfahren gegen den Grazer Blogger führten.

"Selbst in der politischen Auseinandersetzung gibt es Grenzen: Die Bayerische Staatskanzlei lehnt jede Form von Nazi-Parolen und rechtsextremistischer Verleumdung entschieden ab", begründete ein Sprecher von Söders Büro die Anzeige vom 9. März. Tags darauf leitete die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Deggendorf ein Ermittlungsverfahren gegen Grosz wegen des Straftatbestands der Beleidigung ein.

Grosz erhält Rückendeckung durch AfD

Grosz hatte die Anzeige in einer ersten Reaktion als "unfassbaren Anschlag auf den freien politischen Diskurs im Wege der Justiz" bezeichnet und dafür auch Rückendeckung durch die AfD erhalten. Seine nunmehrige Anzeige gegen Söder stützt er eigenen Angaben zufolge auf ein "mehrseitiges Rechtsgutachten eines bekannten Strafrechtswissenschafters". Söder habe "die Justiz in die Irre geführt", die Staatsanwaltschaft München werde nun Ermittlungen gegen ihn wegen des Straftatbestands der "falschen Verdächtigung" (§164 des deutschen StGB) sowie weiterer Delikte führen müssen.

"Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. Markus Söder hätte als gelernter Jurist wissen müssen, dass die Äußerungen meiner Aschermittwochsrede straffrei waren und sind", kommentierte der glücklose Bundespräsidentschaftskandidat. "Wenn man in Zukunft die Aschermittwochsreden unter Bayerns Justiz einer rechtlichen Beurteilung zuführt, wäre Söder der Erste, der lebenslang zu verurteilen wäre. Man kann eben nicht politische Mitbewerber und Mandatare straffrei 'Nazis' nennen und selbst beim Ausdruck 'Södolf' weinerlich werden." (APA, 30.5.2023)