Wolf
Die Prämie für den Wolfabschuss wurde vom Ortsbauernrat von Prägraten und der Agrargemeinschaft St. Andrä beschlossen.
APA/HANS KLAUS TECHT

Prägraten/Lienz/Umhausen – In Osttirol ist am Mittwoch erneut ein Wolf zum Abschuss freigegeben worden – es handelte sich um die vierte entsprechende Anordnung der schwarz-roten Landesregierung seit einer im Landtag beschlossenen Gesetzesnovelle, der dritten für Osttirol. Die Verordnung tritt mit 1. Juni in Kraft und gilt für acht Wochen, teilte das Land mit. In 100 von 155 Jagdgebieten in Osttirol kann nunmehr ein Wolf geschossen werden.

Fünf Jagdgebiete seien überlappend von zwei Verordnungen umfasst. Dort könnten zwei Wölfe erlegt werden, hieß es. Zu der nunmehrigen Anordnung kam es, nachdem elf tote und rund 30 vermisste Schafe im Almgebiet von Prägraten in Osttirol am Pfingstwochenende verzeichnet worden waren. Mit der neuen Verordnung dehne man das Gebiet, in dem "ein Wolf geschossen werden kann, noch einmal aus und erhöhen die Chancen, dass die Jägerschaft das Schadtier oder die Schadtiere auch tatsächlich erlegen kann", erklärte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter und Agrarlandesrat Josef Geisler (ÖVP). Die vierte Abschussverordnung betraf das Ötztal. Sowohl dort als auch in Osttirol sei ein Wolf inzwischen mehrfach durch genetische Untersuchungsergebnisse bestätigt worden, betonte das Land.

Abschussprämie

Unterdessen wird in Tirol der freigegebene Abschuss von Problemwölfen offenbar zunehmend mit einem "Kopfgeld" beziehungsweise einer Prämie verbunden. Nachdem die Gemeinde Umhausen im Ötztal bereits eine Abschussprämie für einen dortigen Wolf ausgesetzt hatte, geschah dies laut Medienberichten nun auch in Osttirol. In Prägraten lobten Bauern 1.000 Euro aus, sollte ein Raubtier erlegt werden.

Die Prämie war vom Ortsbauernrat von Prägraten und der Agrargemeinschaft St. Andrä beschlossen worden. Das Geld sei als Ansporn für die Jägerschaft und als Weckruf an die Politik gedacht, hieß es. Dem Schützen sei Anonymität zugesagt worden, um Anfeindungen im Internet zu verhindern, erklärte Ortsbauernobmann Josef Kratzer gegenüber dem ORF Tirol.

In Umhausen war man etwas anders vorgegangen. Jenes Revier der Gemeinde, in dem ein Wolf erlegt wird, bekommt die Hälfte der Jagdpacht von der Gemeinde zurückerstattet, hatte es geheißen.

Schafsrisse durch Wolf und Bär

Das Raubtier Wolf lässt in Tirol regelmäßig die Emotionen hochkochen, die Bauern beklagen zigfache Schafsrisse. Im vergangenen Februar hatte der Tiroler Landtag mehrheitlich eine Gesetzesnovelle beschlossen, die eine Tötung mittels Verordnung und nicht mehr per Bescheid erlaubt. Vorangegangene Bescheide waren vom Gericht mehrmals aufgehoben worden, nachdem Umweltschutzorganisationen diese erfolgreich beeinsprucht hatten. Die Abschussverordnung gilt nun generell für einen Wolf – und nicht für ein bestimmtes Individuum. Wiederholt waren in Tirol zuletzt auch wieder Forderungen nach einer Senkung des Schutzstatus des Raubtieres auf europäischer Ebene aufgekommen, etwa von Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP).

Neben dem Wolf rückt im Bundesland auch der Bär einmal mehr ins Blickfeld. So habe mittels DNA ein Bär nach Schafsrissen Mitte Mai in Weißenbach im Lechtal nachgewiesen werden können, berichtete das Land ebenfalls am Mittwoch. Es gebe aber aktuell keine Hinweise, dass es sich dabei um einen Bären handelt, von dem eine erhöhte Gefahr für Menschen ausgeht. Nur in einem solchen Fall habe man die Möglichkeit, sofort zu handeln, ließ Geisler wissen und teilte gleichzeitig mit, dass er kein Verständnis dafür habe, weshalb dies nicht auch bei betroffenen Nutztieren der Fall sei. Er drängte daher erneut auf eine "schnellstmögliche Änderung" der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. (APA, 31.5.2023)