PCR-Coronatestproben in einer Halterung
PCR-Tests gibt es ab Juli in der Regel nur noch gegen Entgelt, die Gratisaktion läuft aus.
REUTERS/Lorenzini

Am 5. Mai hat die Weltgesundheitsorganisation WHO den internationalen Gesundheitsnotstand wegen Corona für beendet erklärt: Eine an sich gute Nachricht, wenn auch gleichzeitig betont wurde, dass von dem Virus nach wie vor ein nicht zu unterschätzendes Risiko ausgeht.

Das für Anti-Corona-Maßnahmen zuständige Gesundheitsministerium stellt dieser Schritt vor erneute Regelungsnotwendigkeiten. Denn viele der unter anderem im ASVG festgeschriebenen Bestimmungen zum Umgang mit der Seuche wurden für die "Dauer der von der WHO ausgerufenen Covid-19-Pandemie" eingeführt. Sie enden nun. Andere Maßnahmen hingegen haben ein eigenes festgeschriebenes Auslaufdatum. Sie verlieren erst dann ihre Geltung.

Unfreiwillige Übergangsfrist

Das führt dazu, dass das Auslaufen der akuten pandemischen Lage maßnahmentechnisch ein wenig holprig vonstattengeht. Betroffen ist vor allem das Gratistesten, wo im Juni nun unfreiwillig eine Art Übergangsfrist besteht. Mit Antigentests geht es nicht mehr, mit PCR-Tests hingegen schon.

Warum das? Die fünf PCR-Gratistestungen pro Mensch und Monat laufen laut Screening-Verordnung mit 30. Juni aus, so steht es dort geschrieben. Die Abgabe von fünf kostenlosen Antigentests pro Person und Monat in Apotheken hingegen ist mit der WHO-Verkündung junktimiert.

Die Gratis-Wohnzimmertests seien mit 1. Juni Vergangenheit, sagt eine Gesundheitsministeriumssprecherin, schlagend sei das Monatsende nach der WHO-Erklärung. In der Apothekerkammer ging man am Dienstagnachmittag ebenfalls davon aus.

Was aber erwartet uns in Sachen Corona-Maßnahmen sonst noch alles? Ein Überblick über die aktuellen Regeln beim Testen, Impfen und für die Covid-Behandlung.

Testen: Gratis nur mit Symptomen

Wer ab Juni an Corona-ähnlichen Symptomen erkrankt und per Antigentest kostenfrei wissen will, ob sie oder er an dieser Seuche oder an einem anderen Erreger leidet, muss sich an einen niedergelassenen Arzt oder eine Ärztin wenden. Diese führen bei Krankheitsanzeichen gratis Antigentests durch; die PCR-Gratistests laufen noch bis Anfang Juli.

Jeder fünfte Antigentest wird mittels PCR wiederholt, das festgestellte Virus sequenziert. Dabei wird ein und dieselbe Probe verwendet. Auf diese Art soll das Mutationsgeschehen des Virus unter Kontrolle gehalten werden.

Antigentests zum Selberkaufen gibt es künftig wie gehabt in Apotheken und im Onlinehandel. Auch kostenpflichtige PCR-Tests werden ab Juli wie schon jetzt in Apotheken und Ambulatorien durchgeführt. Eine Liste der Apotheken, die entgeltliche PCR-Tests anbieten, ist laut Apothekerkammer "im Laufe des Jahres 2023" geplant. 

Vorbeugen und Impfen: Neue Impfempfehlung im Herbst

Die letzten Maskenpflichten in Spitälern, Apotheken und Arztpraxen sind schon Anfang Mai gefallen. Das hat Menschen mit hohem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf, also etwa immunsupprimierte oder alte und gebrechliche Personen, den Alltag weiter erschwert. Wer sich mit Maske sicherer fühle, solle diese tragen – und zwar ohne Kritik anderer befürchten zu müssen, heißt es dazu aus dem Gesundheitsministerium.

Die Corona-Impfung ist nach wie vor das wichtigste Vorbeugungsmittel gegen schwere Covid-Erkrankungen. Drei Impfungen als Grundimmunisierung werden empfohlen, eine vierte und fünfte soll beitragen, auch Menschen mit hohem Risiko zu schützen.

Die Corona-Impfung wird laut dem Gesundheitsministerium auch künftig kostenlos bleiben, es stehen neun verschiedene Impfstoffe zur Auswahl. Im Herbst werde es wohl eine neue Impfempfehlung geben.

Behandeln: Telefonische Krankmeldung könnte fallen

Menschen mit hohem Risiko, schwer an Covid 19 zu erkranken, könnten künftig in Zeitnot geraten, wenn sie sich infizieren und ihren Krankheitsverlauf durch antivirale Mittel leichter gestalten wollen. Ein privat durchgeführter positiver Antigentest nämlich reicht laut Gesundheitsministerium nicht, um die Anti-Corona-Medikamente Paxlovid, Regkirona, Xevudy, Evusheld oder, mit Einschränkungen, Lagevrio (Molnupiravir) verschrieben zu bekommen.

Vielmehr braucht es dazu einen beim niedergelassenen Mediziner durchgeführten positiven Antigenbefund, der durch einen darauffolgenden PCR-Test bestätigt wurde. Die Verschreibung funktioniert in jedem Bundesland anders, in der Regel werden Erkrankte mit Risikofaktoren von den Behörden kontaktiert.

Unklar ist bis dato, ob die telefonische Krankmeldung im Fall einer Covid-Erkrankung auch nach dem 1. Juli bleibt. Hier hat die Österreichische Gesundheitskasse das letzte Wort.

Versöhnen: Neues Epidemiegesetz bis Ende 2023

Die Corona-Pandemie habe die Gesellschaft tief gespalten, lautet der Befund von Fachleuten und Politik. Den Konflikten soll nun Versöhnung folgen, als Zeitrahmen wird das Ende des aktuellen Jahres angepeilt.

Konkret ist eine von der Akademie der Wissenschaften (ÖAW) geleitete sozialwissenschaftliche Analyse geplant. Nebenbei soll es vertiefende Interviews mit Fokusgruppen aus der Bevölkerung geben. Im Mittelpunkt soll die Evaluierung der Bundesregierungsmaßnahmen während der Pandemie stehen.

Laut Alexander Bogner von der ÖAW sollen dabei die Bereiche Polarisierung, politische Zielkonflikte, Politikberatung und öffentliche Kommunikation sowie Wissenschaftsskepsis im Zentrum stehen. Gesundheitsminister Johannes Rauch setzt darauf, dass so eine "gewisse Grundsolidarität" in der Gesellschaft erhalten werden kann. Bis Ende 2023 soll es auch ein neues Epidemiegesetz geben. (Irene Brickner, 31.5.2023)