Fünf der neun obersten Richter der USA entschieden, dass Alabama gegen ein US-Bundesgesetz verstößt.
AP/Alex Brandon

Washington – Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Donnerstag einen wichtigen Sieg für schwarze Wählerinnen und Wähler errungen, die eine Wahlkarte in Alabama angefochten hatten. Laut dem Obersten Gerichtshof verstößt der US-Staat gegen ein wegweisendes Bundesgesetz zum Verbot der Rassendiskriminierung bei der Stimmabgabe. Die Karte wurde von Republikanern gezeichnet.

Das Urteil bestätigte die Entscheidung einer unteren Instanz, dass die Karte das Wahlrecht der schwarzen Bevölkerung Alabamas schwächt und damit gegen ein grundlegendes US-Bürgerrechtsgesetz, den Voting Rights Act von 1965, verstößt. Mit dem Urteil im Streit um die Zusammensetzung der Bezirke des US-Repräsentantenhauses in Alabama entschied das Gericht mit konservativer Mehrheit, den Schutz des Wahlrechtsgesetzes nicht weiter auszuhöhlen.

Justizminister begrüßt Entscheidung

"Wir finden Alabamas neuen Ansatz weder in der Theorie noch in der Praxis überzeugend", schrieb der oberste Richter John Roberts. "Dementsprechend lehnen wir es ab, unsere Rechtsprechung neu zu fassen, wie Alabama es fordert". Dem Urteil stimmten fünf der neun obersten Richter zu.

In dem Fall ging es um die 2021 von der republikanisch kontrollierten Legislative des Bundesstaates verabschiedete Karte. Durch diese wurden die Grenzen der sieben Bezirke des US-Repräsentantenhauses in Alabama festgelegt. Die Karte enthielt einen mehrheitlich schwarzen Bezirk und sechs mehrheitlich weiße Bezirke, obwohl 27 Prozent der Bevölkerung Alabamas schwarz ist.

Die neue Kongresskarte soll für die Präsidentschaftswahlen im Jahr 2024 in Kraft treten. Sie könnte die Bemühungen der Demokraten unterstützen, die Mehrheit im Repräsentantenhaus wiederzuerlangen, das derzeit von den Republikanern mit einer knappen Mehrheit kontrolliert wird. US-Justizminister Merrick Garland begrüßte das Urteil: Es weise "Bestrebungen zurück, die auf eine weitere Aushöhlung des grundlegenden Wahlrechtsschutzes abzielen". Garland betonte, dass "alle  Wahlberechtigten in der Lage sein müssen, ihr verfassungsmäßiges Wahlrecht frei von Diskriminierung aufgrund ihrer Rasse auszuüben". (Reuters, red, 9.6.2023)