Teile des Gesetzes aus Karoline Edtstadlers (ÖVP) Verfassungsministerium dürften gekippt werden.
Teile des Gesetzes aus Karoline Edtstadlers (ÖVP) Verfassungsministerium dürften gekippt werden.
APA/GEORG HOCHMUTH

Das Gesetz gegen Hass im Netz, das die schwarz-blaue Regierung 2020 verabschiedet hat, dürfte EU-rechtswidrig sein: Zu dieser Auffassung kommt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Damit schließt er sich der Rechtsmeinung von Google, Meta und Tiktok an. Eine "generell-abstrakte Regelung" würde dafür sorgen, dass die "Fragmentierung des Binnenmarkts durch nationale Regelungen" zugelassen werde, führt er aus. Üblicherweise folgen die Richter des EuGH der Empfehlung des Generalanwalts. Eine finale Entscheidung ist im Herbst zu erwarten.

Die Unternehmen, die aufgrund des Gesetzes vor Gericht gezogen waren, hatten zuvor argumentiert, dass das österreichische Gesetz gegen die EU-Richtlinie zur Regelung des elektronischen Geschäftsverkehrs verstößt. Dieses sieht vor, dass Diensteanbieter im Netz lediglich dem Recht jenes Landes, in dem sie ihren Sitz haben, unterliegen. Demnach dürfte Österreich keine strengeren Vorgaben vorsehen als das Herkunftsland des jeweiligen Betreibers.

Bereits vor Verabschiedung gewarnt

Auch die EU-Kommission selbst hatte Österreich 2020 darauf hingewiesen, dass Teile des damals verabschiedeten Gesetzespakets wohl gegen Unionsrecht verstoßen dürften. Auch Rechtsexperten hatten vor der Verabschiedung gewarnt, dass das Gesetz vom EuGH gekippt werden könnte.

Der Providerverband Ispa, zu dem unter anderem auch Google und Meta gehören, zeigte sich "nicht überrascht". "Wir haben bereits 2020, als das Gesetz verhandelt wurde, darauf hingewiesen, dass die europarechtlichen Vorgaben hier nicht eingehalten werden", heißt es in einer Aussendung. Der Digital Services Act der EU würde sowieso die Bereiche regeln, die das österreichische Gesetz behandle – und sei auch schon damals intensiv verhandelt worden. (muz, 9.6.2023)