Till Lindemann
Till Lindemann, seit Wochen in der Kritik, wird offensichtlich gerichtsmedizinisch entlastet.
APA/dpa/Malte Krudewig

Laut den Berliner Anwälten des Rammstein-Sängers Till Lindemann hat die Staatsanwaltschaft in Vilnius (Litauen) das durch die Anzeige von Shelby Lynn eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt und damit die vorangegangene Entscheidung der dortigen Polizei bestätigt. Shelby Lynn hatte behauptet, sie sei anlässlich des Rammstein-Konzerts in Vilnius am 22.5.2023 unter Drogen gesetzt worden. Am folgenden Tag habe sie zahlreiche Hämatome an ihrem Körper festgestellt, die auf eine angebliche körperliche Misshandlung schließen ließen. Diese Fotos hatte Shelby Lynn nebst einem Video über Twitter öffentlich gemacht.

Die Staatsanwaltschaft in Vilnius begründete ihre Einstellungsentscheidung damit, dass man nach Vernehmung eines Zeugen und der Analyse von Daten und Dokumenten keine objektiven Tatsachenbeweise für die Aussagen von Shelby Lynn gefunden habe.

"Eigene Untersuchungen veranlasst"

Um die Vorwürfe von Frau Lynn weiter aufzuklären, haben die Anwälte für ihren Mandanten Till Lindemann zudem "eigene Untersuchungen veranlasst". Und weiter: "So wurde das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln damit beauftragt, die von Frau Lynn veröffentlichten Lichtbilder nebst Videoclip dahingehend auszuwerten, welche Ursachen die dort gezeigten Verletzungen haben können. Insbesondere sollte beurteilt werden, ob die Verletzungen auf eine körperliche Misshandlung zurückgeführt werden könnten." Das Gutachten legt "ein Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung" nahe.

Konkret heißt es in dem Gutachten: "Insgesamt sprechen Morphologie und Lokalisation der dokumentierten Verletzungen eher für ein akzidentielles Geschehen, ohne dass eine Fremdeinwirkung von vornherein allein anhand der Befunde völlig ausgeschlossen werden kann. Typisch für eine Fremdeinwirkung sind die Befunde aus rechtsmedizinischer Sicht indes nicht." Es würden sich keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt als Ursache für die bei der Zeugin dokumentierten Verletzungen ergeben. Zwar könne anhand der Verletzungsbefunde eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nicht ausgeschlossen werden. Umgekehrt hätten sich aber auch keine Hinweise auf eine sexualisierte Gewalt gefunden.

Lindemanns Berliner Rechtsanwalt Björn Gercke habe auch Einsicht in die Akte des bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungsverfahrens nehmen können. Die Einsichtnahme bestätigte vorangegangene Pressemitteilungen, wonach das Ermittlungsverfahren nicht auf Strafanzeigen vermeintlicher Opfer zurückgeht. Anzeigenerstatter seien unbeteiligte Dritte, die ihre Anzeigen ausschließlich auf Medienberichte und Vorwürfe in den sozialen Netzwerken stützen würden.

"Keine objektiven Beweismittel"

Des Weiteren habe sich aus der Akteneinsicht ergeben, dass bislang keine objektiven Beweismittel, die für eine Tatbegehung Lindemanns sprechen, vorliegen. Man gehe nun "gegen unzulässige Berichterstattung und unwahre Tatsachenbehauptungen in den Medien bzw. in den sozialen Netzwerken vor". Unter anderem wegen der Berichterstattung im "Spiegel" vom 10.6.2023.

Die Youtuberin Kayla Shyx (bürgerlicher Name: Kaya Loska) wurde im Zusammenhang mit ihrem Youtube-Video vom 6.6.2023 vom Anwaltsbüro ebenfalls abgemahnt. Als Reaktion habe sie zu zwei Punkten "eine strafbewehrte Unterlassungserklärung" abgegeben. In der Schweiz wurde unter anderem die Ringier AG wegen der Berichterstattung in der Boulevardzeitung "Blick" (Titel: "Rekrutierte Alena M. auch in Bern Frauen für Lindemann?") abgemahnt. Nach Abmahnung habe der Verlag gegenüber Till Lindemann eine umfangreiche "strafbewehrte Unterlassungserklärung" abgegeben. (red, 26.6.2023)