Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2024 neu eingebaute Heizungen in Deutschland zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden.
IMAGO/teamwork/Achim Duwentäster

Berlin – Die deutsche Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim umstrittenen Heizungsgesetz erzielt. Bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr. Bisher hatten sich die Partner nur auf grobe "Leitplanken" zur Änderung des ursprünglichen Gesetzenteswurfs verständigt. Details waren zunächst noch unklar.

Die deutsche Regierung strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte Heizungsgesetz – noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss eine erneute Expertenanhörung geben.

Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf sogenannte Leitplanken zu dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf verständigt. Im Kern sehen diese für viele deutsche Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst hätten Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungsvariante zu wählen – also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.

Kosten von Vermieter an Mieter

Die liberale FDP betonte indes, dass erst der Staat liefern müsse. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht.

Viele Punkte aber waren noch offen, etwa wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau gestaltet werden. Den Leitplanken zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben können. Details waren noch offen.

Fristen für Umstellung auf neue Technologie

Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Gemeinde aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur festgelegt, dass dann "angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie" gelten sollen.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf sah vor, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden. Es ist ein Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen. (APA, red, 27.6.2023)