Flughafenpassagiere in Berlin Schönefeld
Die deutsche Verbraucherzentrale begrüßte das Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten der Fluggäste.
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Karlsruhe – Reisende, deren Flug annulliert wird, können in Deutschland selbst bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten – und müssen dafür keine Zuzahlung leisten. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Plätze verfügbar sind. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach Angaben eines BGH-Sprechers am Dienstag in Karlsruhe (Aktenzeichen: X ZR 50/22).

Im vorliegenden Fall hatte die Lufthansa wegen der Corona-Pandemie im März und April 2020 zahlreiche Flüge annulliert. Als zwei Fluggäste einen Flug einige Monate später umbuchen wollten, wollte die Lufthansa dies nur gegen Aufpreis ermöglichen. Dagegen war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vorgegangen. In den Vorinstanzen war sie unterlegen. Der BGH sah dies nun anders und untersagte der Fluglinie das bisherige Vorgehen.

Die Verbraucherzentrale begrüßte das Urteil. "Der Wunsch des Fluggastes ist entscheidend für den Zeitpunkt der Ersatzbeförderung, wenn es verfügbare Plätze gibt", sagte Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Damit herrsche in einer wichtigen Grundsatzfrage nun Klarheit für die Verbraucher. (APA, 27.6.2023)