Das Bild zeigt ein Logo von Meta.
Das Urteil geht auf eine Entscheidung von 2019 gegen Meta zurück.
AP/Camus

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfte weitreichende Folgen für Facebook-Mutter Meta haben: In Kartellverfahren dürfen Behörden künftig die Einhaltung von Datenschutzvorschriften in ihre Prüfung miteinbeziehen. "Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung feststellen, dass ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) vorliegt", so das Urteil vom Dienstag aus Luxemburg.

Im konkreten Fall ging es um eine Entscheidung des Bundeskartellamts von 2019. Die Wettbewerbshüter untersagten dem US-Konzern Meta unter Hinweis auf den Datenschutz, persönliche Informationen von Nutzern seiner Dienste Facebook, Instagram und Whatsapp zusammenzuführen. Das Unternehmen missbrauche seine Marktmacht, in dem es die Daten der Nutzer ohne deren ausdrückliche Zustimmung sammle.

Meta hatte dagegen geklagt und argumentiert, das Bundeskartellamt habe seine Kompetenzen überschritten. Die deutsche Behörde betonte in dem Verfahren, mit der irischen Datenschutzbehörde, die für Meta im Auftrag der Europäischen Union zuständig ist, kooperiert zu haben.

"Schwerer Schlag gegen Meta"

Laut Datenschutz-NGO Noyb gehe aus dem Urteil hervor, dass es Meta somit untersagt werde, für wichtige Vorgänge, auf die das Unternehmen angewiesen ist, um in Europa Gewinne zu erzielen, etwas anderes als die Zustimmung zu verwenden. Max Schrems von Noyb begrüßt die Entscheidung des EuGH: "Sie stellt klar, dass Meta die Datenschutzgrundverordnung nicht einfach mit einigen Paragrafen in seinen Rechtsdokumenten umgehen kann. Das bedeutet, dass Meta eine ordnungsgemäße Einwilligung einholen muss und seine marktbeherrschende Stellung nicht dazu nutzen kann, Menschen zu zwingen, etwas zu tun, was sie nicht wollen. Dies wird sich auch positiv auf anhängige Rechtsstreitigkeiten zwischen uns und Meta in Irland auswirken."

Der EuGH scheint damit auch Metas Hoffnungen auf ein sogenanntes berechtigtes Interesse für die Werbung zu zerstören. Er hat zwar nicht ausgeschlossen, dass ein solches berechtigtes Interesse bestehen kann, doch scheint das Urteil auf einen sehr hohen Standard hinzuweisen, den bloße Werbung in der Regel nicht erreichen dürfte.

"Dies ist ein schwerer Schlag für Meta, aber auch für andere Onlinewerbeunternehmen. Es stellt klar, dass verschiedene juristische Theorien der Branche zur Umgehung der DSGVO null und nichtig sind", gibt Schrems zu bedenken. Der US-Konzern Meta kündigte  unterdessen an, die Entscheidung des EuGH zu prüfen und sich dann detailliert zu äußern. (red, Reuters, 4.7.2023)