Wien – Noch immer ist ungewiss, wann der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister beginnen wird: Ursprünglich war der Start für 7. Februar geplant gewesen, der Prozess musste aber aufgrund von Teichtmeisters Gesundheitszustand verschoben werden. Dieser Tage wurde der 43-jährige Angeklagte in der Öffentlichkeit gesehen, was zum Teil für Spekulationen in sozialen Medien sorgte. Allerdings ist ohnehin seit Mai bekannt, dass Teichtmeister wieder verhandlungsfähig ist.

Dass nach wie vor kein Prozesstermin feststeht, hat andere Gründe: So hatte der zuständige Richter im Frühjahr weitere Erhebungen in Auftrag gegeben, die der Klärung der Zuständigkeit und der rechtlichen Einordnung dienen sollten. Dem ehemaligen Burgschauspieler wird der Besitz zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen vorgeworfen. Er soll ein Geständnis abgelegt haben, juristisch gesehen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Schauspieler Florian Teichtmeister
Wann der Prozess gegen Schauspieler Florian Teichtmeister beginnt, ist noch offen. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft Wien die Ergebnisse der vom Richter angeordneten Erhebungen.
APA/FLORIAN WIESER

Weitere Erhebungen

Ende Mai wurde bekannt, dass die Ergebnisse der vom Richter veranlassten Erhebungen an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt wurden. Diese würden derzeit noch geprüft, und darüber hinaus könne man nichts sagen, sagte Behördensprecherin Nina Bussek am Montag. Sie könne auch nicht angeben, bis wann die Prüfung spätestens dauern werde. Im Anschluss daran kommt der Akt wieder zum Richter, an dem es dann liegt, einen Prozesstermin festzusetzen.

Andere Zuständigkeiten möglich

Es wäre möglich, dass die bei den weiteren Erhebungen gewonnenen Erkenntnisse eine Änderung der Anklage zur Folge haben, und das könnte auch andere Zuständigkeiten mit sich bringen, zum Beispiel die Notwendigkeit eines Schöffensenats. Laut wien.orf.at hofft man in Justizkreisen, dass Anfang September feststeht, wie es in der Causa Teichtmeister weitergeht.

Die Staatsanwaltschaft Wien legt Teichtmeister zur Last, sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 mehrere zehntausend Dateien mit Darstellungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen beschafft zu haben. Wie die Gratiszeitung "Heute" berichtet, handelt es sich hierbei um insgesamt 73.000 Dateien. 34.696 davon seien für das Verfahren relevant, da sie Minderjährige zeigen würden. Laut Anklage soll Teichtmeister das einschlägige Material auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten abgespeichert haben. Die Daten wurden sichergestellt und ausgewertet – zunächst wurde aber offenbar nicht abschließend geklärt, ob auf den sichergestellten Dateien ausschließlich Kinder beziehungsweise Minderjährige abgebildet sind.

Änderung im Strafrecht

Die Staatsanwaltschaft Wien legt Teichtmeister zur Last, sich von 2008 bis 2021 mehrere Zehntausend Dateien mit Darstellungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen beschafft zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat seit 2021 ermittelt, der Strafantrag wurde Ende 2022 eingebracht. (spri, APA, 10.7.2023)