Menschen queren den Judenplatz vor dem Verwaltungsgerichtshof in Wien.
Die Badener Bezirkshauptmannschaft bestrafte einen Mann, der den falschen Titel angab. Der Verwaltungsgerichtshof (hier im Bild) bestätigte diese Entscheidung nun in letzter Instanz.
Urban

In einem titelverliebten Land wie Österreich kann eine Nachlässigkeit bei der Anrede sehr schnell sehr teuer werden, wie ein aktueller Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zeigt. Ein Niederösterreicher, der sich im Kontakt mit Behörden regelmäßig als Diplom-Ingenieur (FH) bezeichnete, obwohl er nur einen HTL-Ingenieur hat, muss 3.000 Euro Strafe bezahlen (VwGH 12.6.2023, Ra 2021/10/0184).

Konkret trägt der Mann den Titel "Diplom-HTL-Ingenieur", der mittlerweile nicht mehr vergeben wird. Zwischen Februar 2020 und Jänner 2021 hat er sich "in einer Vielzahl von Eingaben" bei der Bezirkshauptmannschaft Baden jedoch als Diplom-Ingenieur (FH) bezeichnet. Als die Behörde davon Wind bekam, stellte sie eine satte Strafe über 5.000 Euro aus. Der Mann habe unberechtigt und vorsätzlich einen inländischen akademischen Grad geführt und damit gegen das Fachhochschulgesetz verstoßen.

Beschwerde erfolglos

Der Niederösterreicher beschwerte sich daraufhin beim Verwaltungsgericht Niederösterreich. Zwar behauptete er nicht, dass er eine Fachhochschule besucht habe, wohl aber, dass sein Diplom-HTL-Ingenieur aufgrund eines Paragrafen im Fachhochschulgesetz mittlerweile einem "echten" Diplom-Ingenieur gleichgestellt sei.

Vor Gericht hatte er mit der Argumentation jedoch keinen Erfolg: Das Verwaltungsgericht Niederösterreich setzte die Geldbuße zwar auf 3.000 herab, gegen die Strafe an sich hatte es aber nichts einzuwenden. Und auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigte das nun in letzter Instanz: Zwar sei der Titel Diplom-HTL-Ingenieur mit Titel von Hochschulen durchaus vergleichbar, aber offiziell eben kein akademischer Grad. Der Mann muss die 3.000 Euro Strafe nun bezahlen. (Jakob Pflügl, 19.7.2023)