Ein Absperrband vor einem Lokal in der Wiener Innenstadt.
Das Gleichbehandlungsgesetz schützt vor ungerechtfertigten Lokalverboten – etwa bei rassistischen Motiven.
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Ein Foto des Schauspielers Florian Teichtmeister in einem bekannten Wiener Restaurant löste zuletzt angeregte moralische Diskussionen im Netz aus: Sollte ein Angeklagter, der gestanden hat, tausende Missbrauchsdarstellungen gesammelt zu haben, kurz vor seinem Prozess weiterhin am öffentlichen Leben teilnehmen?

Mehrere Wiener Lokale reagierten auf die Debatte in ihrer eigenen Art und Weise: Sie erließen medienwirksam Lokalverbote gegen den ehemaligen Burgschauspieler. Aber ist das angesichts der Unschuldsvermutung rechtlich überhaupt zulässig? Und unter welchen Bedingungen dürfen Lokale ganz allgemein von ihrem Hausrecht Gebrauch machen?

Frage: Was ist vom Hausrecht umfasst?

Antwort: Das Hausrecht ist in Österreich gleich mehrfach verankert: im Staatsgrundgesetz, im Gesetz zum Schutze des Hausrechts und in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darauf berufen können sich alle Personen, die Inhaber eines geschützten Raumes sind, erklärt Rechtsanwalt Johannes Öhlböck. "Der Schutz geht weit." Erfasst sind neben Häusern und Wohnungen auch Geschäftsräumlichkeiten wie Restaurants, Gasthäuser oder Clubs.

Frage: Können Wirte also uneingeschränkt Lokalverbote erlassen?

Antwort: Grundsätzlich herrscht im privaten Bereich die sogenannte Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass es keinen Zwang gibt, mit jemandem einen Vertrag abzuschließen oder jemanden zu bewirten. "Davon gibt es aber Ausnahmen, vor allem die Diskriminierungsverbote im Gleichbehandlungsgesetz", erklärt Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands. Der Einlass in ein Lokal darf demnach nicht auf diskriminierende Weise verweigert werden, andernfalls drohen dem Lokalbesitzer Schadenersatzansprüche der Betroffenen. Die Juristin weist zudem darauf hin, dass Clubs eine Schutzpflicht gegenüber ihren Gästen haben. Die Gewerbeordnung sehe sogar vor, dass Unternehmen die Gewerbeberechtigung verlieren können, wenn sie das Diskriminierungsverbot nicht beachten.

Frage: Was gilt als Diskriminierung?

Antwort: Geschützte Merkmale sind laut Gesetz derzeit etwa das Geschlecht, die ethnische Zugehörigkeit und die Behinderung einer Person, erklärt Hammer. Darüber hinaus gibt es abgesehen von Ausnahmefällen – wenn zum Beispiel ein Unternehmen seine Monopolstellung missbraucht – jedoch wenig Handhabe. Derzeit besteht etwa kein Schutz, wenn ein Gasthaus oder ein Hotel ein schwules Paar nicht bewirtet. Der Klagsverband fordert deshalb seit langem, dass der Katalog an diskriminierenden Merkmalen ausgedehnt wird – etwa auch auf Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion oder der Weltanschauung. "Da braucht es unbedingt dasselbe Schutzniveau", sagt Hammer.

Frage: Könnte sich Teichtmeister theoretisch gegen ein Hausverbot wehren?

Antwort: Wohl kaum. "Im Fall Teichtmeister liegt keine Diskriminierung einer abgrenzbaren Gruppe vor, sondern eine Versagung des Zutritts aus individuellen Gründen", sagt Öhlböck. Die Unschuldsvermutung gegenüber dem Schauspieler ändert daran nichts. "Die Lokalbetreiber wollen wohl ein Zeichen setzen und dadurch ihrer Meinung Ausdruck verleihen, was wiederum vom Recht der freien Meinungsäußerung geschützt ist." Nach Öhlböcks Einschätzung hätte ein Vorgehen Teichtmeisters gegen ein derartiges Hausverbot wenig Aussicht auf Erfolg.

Kritischer sieht der Rechtsanwalt öffentlich kursierende Listen, die die Lokale mit Hausverbot auflisten. "Auch hier kollidieren wieder Rechte, nämlich einerseits Rechte von Florian Teichtmeister auf Geheimhaltung nicht öffentlich ausgesprochener Hausverbote und das Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, in welchen Lokalen Hausverbote bestehen." Entscheidend sei dabei wohl, ob Lokale die Hausverbote aktiv kommunizieren oder die Informationen privat gehalten werden. "Ganz allgemein veranschaulicht das aktuelle Geschehen die Frage nach Grenzen, konkret die Frage danach, was eine Person des öffentlichen Lebens dulden muss, die einer bestimmten Straftat verdächtig ist", sagt Öhlböck. (Jakob Pflügl, 20.7.2023)