Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte am Mittwoch wieder einmal einen Termin vor Gericht.
APA/EVA MANHART

Die Freisprüche des Ex-FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache und des mitangeklagten Unternehmers Siegfried Stieglitz in der Causa Asfinag wurden Mittwochmittag vom Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz bestätigt. "Der Berufung wird nicht Folge gegeben", sagte der Richter. Es ging um den Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit. Strache und Stieglitz waren diesbezüglich im Juli 2022 vom Landesgericht Wien freigesprochen worden.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte dem ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler vorgeworfen, dem mit ihm befreundeten Immobilienunternehmer einen Aufsichtsratsposten bei der Autobahngesellschaft Asfinag verschafft zu haben – und zwar im Gegenzug für Spenden an den FPÖ-nahen Verein "Austria in Motion". Die Staatsanwaltschaft ortete aufgrund vorliegender Chats zwischen Strache und Stieglitz Bestechung und Bestechlichkeit. "Chats don't lie", hieß es damals im Schlussplädoyer der WKStA.

Freispruch "im Zweifel"

Dem Gericht reichte die Beweislage in der Causa damals allerdings nicht. Die Richterin erläuterte in ihrer Urteilsbegründung, dass für eine Verurteilung volle Gewissheit einer Täterschaft und Schuld gegeben sein müsse. Das sei für sie im Fall der beiden Angeklagten allerdings nicht gegeben gewesen.

Stieglitz habe zwar in vielen Chats "unschön" wegen diverser Aufsichtsratsposten interveniert, doch Beweise, dass Strache von Stieglitz' Spende in der Höhe von 10.000 Euro Spende Kenntnis hatte, gebe es nicht, meinte die Richterin. Deshalb wurden Strache und Stieglitz "im Zweifel" freigesprochen. Wie erwartet legte die WKStA Rechtsmittel ein.

Korruption oder Freunderlwirtschaft

Heute, ein Jahr später, befasste sich schließlich das Oberlandesgericht Wien in einer Berufungsverhandlung mit der Causa. "Korruption oder Freunderlwirtschaft, darüber wird heute entschieden", sagte der für den Fall zuständige Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig zu Beginn der Verhandlung am späten Mittwochvormittag. Die Anklagebehörde blieb bei ihrer Argumentation, dass Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit vorliege. Weratschnig berief sich in der Verhandlung ein weiteres Mal auf Chats zwischen den beiden Angeklagten, in denen es neben der Spende etwa auch um Einladungen für Strache und seine Familie zu einer Geburtstagsfeier nach Dubai ging.

Die WKStA würde versuchen, die langjährige Freundschaft zwischen Stieglitz und Strache in Abrede zu stellen, warf Stieglitz' Anwalt der Behörde vor. Die Freundschaft zwischen den beiden hätte bereits Jahre vor der Regierungsbeteiligung der FPÖ bestanden. Auch auf Urlaub sei man bereits gewesen, bevor Strache das Amt des Vizekanzlers bekleidet habe. Auch Straches Anwalt betonte, dass die Einladung nach Dubai für seinen Mandanten nichts anders als eine freundschaftliche gewesen sei.

Politische Realität

Das Oberlandesgericht Wien bestätigte schließlich die erstinstanzlichen Freisprüche für Strache und Stieglitz. Kurz vor Mittag sagte der Richter: "Der Berufung wird nicht Folge gegeben." Das erstinstanzliche Verfahren sei "hervorragend geführt" worden, und auch sei das Urteil sehr gut begründet, weswegen der Berufung der WKStA nicht Folge gegeben werde.

Der Richter verwies bei der Urteilsbegründung auf die politische Realität und verglich Spenden an Parteien mit Lobbying. "Warum spendet jemand einer politischen Partei?", fragte er. Dies geschehe bei den unterschiedlichsten Anliegen, um bei politischen Funktionsträgern "einen Fuß in der Tür zu haben". Hier würde es sich um Lobbying handeln, das nicht strafbar sei.

Zur Bestellung von Aufsichtsräten meinte der Richter außerdem, dass es politische Realität sei, dass Ministerinnen und Minister diese in staatsnahen Betrieben vorschlagen müssten. Die Frage sei, woher sie diese Personen sonst nehmen könnten, wenn sie ihnen nicht bereits in irgendeiner Art und Weise bekannt seien.

Strache erleichtert und "dankbar"

Strache zeigte sich nach dem Urteil erleichtert und "dankbar". "Ich habe immer gewusst, dass ich die falschen Vorwürfe im Zuge des Verfahrens aufklären werde, und habe größtes Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gehabt", sagte er.

"Ich bin froh, dass in Österreich die Gerichtsbarkeit funktioniert", meinte auch Stieglitz. Scharfe Kritik übte der Unternehmer an der WKStA, von der sich dieser nicht fair behandelt gefühlt hat. "Die WKStA, das ist eine Behörde, die kann nicht verurteilen, die muss fair sein, und das war nicht fair mir gegenüber." Stieglitz beklagte auch, dass ihm der Prozess Zeit und Geld gekostet habe, und zwar "weit über 100.000 Euro".

Anhängige Ermittlungen

Strache wurde bereits zu Jahresbeginn in einem anderen Prozess vom Vorwurf der Bestechlichkeit rechtskräftig freigesprochen – und zwar in der Causa Prikraf, des Privatkliniken-Finanzierungsfonds. Hier waren Strache und der Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller angeklagt gewesen. In dem Verfahren ist es um einen vermuteten Gesetzeskauf gegangen. Der Vorwurf lautete, dass Grubmüller der FPÖ 12.000 Euro gespendet haben soll, damit sich Strache für die Aufnahme von Grubmüllers Klinik in den Prikraf starkmacht.

Andere Ermittlungsverfahren gegen Strache sind allerdings noch anhängig. Unter anderem Vorwürfe um eine Postenbesetzung bei den Casinos Austria und die FPÖ-Spesenaffäre – hier geht es um den Vorwurf, dass sich Strache private Ausgaben mit Parteigeldern habe erstatten lassen. (Sandra Schieder, 26.7.2023)