Pfunds/Innsbruck – In Tirol ist ein zweiter Wolf gemäß Verordnung erlegt worden, diesmal im Mittelgebirge (Bezirk Innsbruck-Land). Landesjägermeister Anton Larch bestätigte den Abschuss gegenüber der APA. Der Wolf wurde demnach am Freitag erlegt. Die betreffende Verordnung war laut Land nach Sichtungen in Völs nahe der Justizanstalt Innsbruck sowie in Natters seit 12. Juli in Kraft gewesen. In Osttirol war vergangene Woche zum ersten Mal im Bundesland ein Wolf erlegt worden.

"Das Tier war bereits in Siedlungsnähe und wurde damit entsprechend den Kriterien, die in der Maßnahmenverordnung definiert sind, zum Abschuss freigegeben", begründete Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) den nunmehr zweiten Abschuss.

Weiterer Wolf zum Abschuss freigegeben

Nach zwei Rissen auf Almen hat die schwarz-rote Tiroler Landesregierung zudem einen weiteren Wolf bei Pfunds (Bezirk Landeck) per Verordnung zum Abschuss freigegeben. DNA-Analysen hätten den Rissen einen Wolf aus der italienischen Population zugeordnet, teilte das Land mit. Die Verordnung ist acht Wochen in Kraft.

Es handelte sich um die zwölfte Verordnung ihrer Art in Tirol. Fünf waren bereits ausgelaufen, sechs aktuell noch aktiv. Der Schutz der "Alm- und Kulturlandschaft" sei "vordringliches Ziel", betonte Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) in einer Aussendung. Landwirtschaft, Artenvielfalt, Freizeitraum und Tourismus müssten geschützt werden, begründete Geisler einmal mehr die neue Abschussverordnung.

Wolf im Wald
Tierschützer werten die Wolfsverordnungen als Amtsmissbrauch und Umweltschädigung
IMAGO/Dominik Kindermann

Der Umgang mit dem Thema Wolf beschäftigt die Politik bereits seit geraumer Zeit. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hatte zuletzt am Donnerstag strafrechtliche Anzeigen gegen jene Landesräte aus Kärnten, Tirol und Salzburg angekündigt, die Wolfsverordnungen zum Abschuss der Tiere erlassen haben. Die Tierschützer warfen den Zuständigen Amtsmissbrauch und Umweltschädigung vor. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte im Juni festgestellt, dass anerkannte Umweltorganisationen die Überprüfung und Aufhebung solcher Verordnungen bei Behörden beantragen können. In Tirol betraf die angekündigte Anzeige Landeshauptmannstellvertreter Geisler.

Der Europarechtler Walter Obwexer gab indes den Anzeigen keine große Chance auf Erfolg. Er sah den Tatbestand des Amtsmissbrauchs seitens der Verantwortlichen nicht gegeben. (APA, 29.7.2023)