Tattoos sind nicht nur bei rechten Demos in Deutschland Thema.
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"Skinhead" steht auf dem Bauch, auf der Brust hatte er früher eine eckige Triskele mit Totenköpfen tätowiert, auf dem Bein einen Totenkopf mit SS-Runen, und eine schwarze Sonne zierte den linken Unterarm – diese vier Nazi-Tattoos brachten einen 45-jährigen Deutschen wegen Wiederbetätigung in Salzburg vor Gericht. Der in der Nähe von Salzburg lebende Mann hatte die Tattoos zwischen Juli 2015 und Dezember 2022 wiederholt unverhüllt öffentlich zur Schau gestellt, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Hinzu kommen etliche Kleidungsstücke mit einschlägigen Nazi-Symbolen und NS-verherrlichende Einrichtungsgegenstände.

Der Zimmerer pflegte enge Kontakte zur deutschen Rechtsrockszene. Er tauschte sich mit Gleichgesinnten auch rege über Whatsapp aus, verschickte Hitler-Emojis und leitete nationalsozialistische Memes und Bilder weiter. Bereits mit 18 Jahren kam er in die Skinhead- und Hooliganszene, erklärte er am Mittwoch auf Nachfrage vor dem Geschworenengericht. Ein Konzert unter dem Titel "Rock gegen Überfremdung", das 2017 in Thüringen stattfand und zu dem über 6.000 Neonazis kamen, brachte ihn erstmals ins Visier der Ermittler. Im Dezember 2022 kam es zur Hausdurchsuchung.

Verteidiger: "Er hat sich losgesagt"

Doch nun soll alles anders sein. "Er hat sich losgesagt", nennt es sein Verteidiger Roman Moser. Er habe begonnen, sich von der Gesinnung zu verabschieden, trinke keinen Alkohol mehr und sei geständig, betont der Anwalt. Ein Vorfall habe eine Wendung in seinem Leben hervorgerufen. Der 45-Jährige erklärt dann, dass er vor zweieinhalb Jahren einen schweren Autounfall hatte, bei dem der andere Unfallbeteiligte verstarb. Die Ermittlungen in dem Fall wurden eingestellt. Von da an habe er begonnen, sein Leben zu ändern, betonte der Zimmerer. Es folgte ein Entzug, er kam wieder mit seiner Ex-Freundin zusammen, habe den Kontakt zu amtsbekannten Rechtsrock-Anhängern abgebrochen und bereits drei Tattoos überstechen lassen.

Auf Nachfrage von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski, was das Faszinierende für ihn war, erklärte er: "Ich war unzufrieden und habe den Hass projiziert auf andere." Er habe zu viel getrunken in seinem Leben. "Ich wollte von meinem Versagen ablenken und hab immer anderen die Schuld gegeben", gibt sich der Deutsche geläutert.

Hitler-Minion und Braunau-Besuch

Die Richterin klickte sich dann geduldig durch alle nationalsozialistischen Memes und Bilder, die der Angeklagte per Whatsapp verschickt hatte. Die Sammlung reichte vom Hitler-Minion über Weihnachtsgrüße mit Hakenkreuz-Glocken bis hin zu einem Foto mit rassistischer Bildunterschrift. Auf Bildern ist der Angeklagte mit den einschlägigen T-Shirts und Pullovern zu sehen. Einmal auch vor Hitlers Geburtshaus in Braunau. Auf die Nachfrage des beisitzenden Richters Philipp Grosser, warum er einen Pullover der Marke European Brotherhood noch bei der Hausdurchsuchung im Dezember 2022 trug, wusste der Angeklagte nicht viel zu sagen. Auf eine Nachfrage eines Geschworenen erklärte er, bereits vor der Hausdurchsuchung einen Sinneswandel durchgemacht zu haben.

Die Geschworenen sprachen den 45-Jährigen am frühen Mittwochnachmittag im Sinne der Anklage schuldig. Er wurde zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Nazi-Tattoos auch in Braunau und Wien

Zuletzt sorgte ein Mann mit Nazi-Tattoos im Braunauer Freibad für Aufsehen, weil die alarmierte Polizei nicht einschritt. Der 32-jährige Freibadgast sitzt mittlerweile in U-Haft, er ist amtsbekannt und bereits dreifach nach dem Verbotsgesetz vorbestraft. Gegen die Braunauer Polizisten wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ein anwesender bayrischer Polizist, der die österreichische Polizei alarmiert hatte, schilderte dem STANDARD, die Kollegen hätten ihn lediglich an den Bademeister verwiesen.

Auch bei der Identitären-Demo letztes Wochenende in Wien wurden zahlreiche Fotos von Nazi-Tätowierungen gemacht. Darunter etwa eines mit dem NSDAP-Wochenspruch. Die Plattform Stoppt die Rechten hat angekündigt, mehrere Anzeigen nach dem Verbotsgesetz zu erstatten. (Stefanie Ruep, 2.8.2023)