Polizei Ermittlungen Anklage mutmaßlicher Neonazi
Die Anklage der Staatsanwaltschaft erfolgte wegen Verstoßes gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes.
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Ried im Innkreis – Die Staatsanwaltschaft Ried hat Anzeige wegen des Verdachts der Wiederbetätigung gegen einen 32-Jährigen eingebracht, der Anfang Juli im Freibad von Braunau Nazi-Tattoos unbekümmert gezeigt haben soll. Der Mann hat mehrere Tattoos, die den Nationalsozialismus glorifizieren, bestätigte Sprecher Alois Ebner einen Bericht des "Kurier" am Montag. Zudem prüft die Anklagebehörde eine Sachverhaltsdarstellung der Polizei bezüglich des Vorgehens von Polizisten.

Ein Badegast, ein bayerischer Polizist, hatte am 9. Juli seine oberösterreichischen Kollegen informiert, dass sich im Freibad ein Mann mit NS-Tattoos aufhalte. Eine Streife fuhr daraufhin zum Bad und nahm sowohl mit dem Zeugen als auch mit dem Badepersonal Kontakt auf. Allerdings dürften die Beamten nicht ins Bad gegangen sein, um den Verdächtigen aktiv zu suchen.

Nachdem der Gast und das Badepersonal den Verdächtigen nicht finden konnten, meinten die Polizisten, man solle sie sofort wieder verständigen, wenn er auftauche. Ein Anruf erfolgte aber nicht mehr, informierte die Landespolizeidirektion Mitte Juli über das Vorgehen. Dieses wurde "inhaltlich und disziplinarrechtlich überprüft", hieß es. Eine Sachverhaltsdarstellung liegt inzwischen bei der Staatsanwaltschaft, sagte Ebner.

Verdächtiger in U-Haft

Bei dem Verdächtigen, der in U-Haft sitzt, handle es sich für die Justiz um keinen Unbekannten. Der mutmaßliche Neonazi hat bereits drei einschlägige Vorstrafen, so Ebner. Auf seinem Körper hat er mehrere Tattoos, die der Staatsanwalt als "tatbildend" bezeichnet: Sturm 18 (18 als Abkürzung der Buchstaben für Adolf Hitler), einen lachenden Totenkopf mit SS-Stahlhelm, die Schwarze Sonne (Erkennungszeichen der Nazis) sowie den Spruch der Hitlerjugend, Blood and Honour.

Die Anklage erfolgte wegen Verstoßes gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes. "Wir haben keinen Katalog, was strafbar ist und was nicht. Jede Form von Tätowierungen, die das Regime glorifizierend darstellt, ist aus meiner Sicht strafbar. Dazu zählt auch der Blut-und-Ehre-Spruch. Wenn dem nicht so ist, soll es der Oberste Gerichtshof entscheiden", gibt sich Ebner gegenüber dem "Kurier" überzeugt. (APA, red, 7.8.2023)