Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen den ehemaligen "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt wegen des Verdachts der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung erstattet.

NDR klagt den ehemaligen
NDR klagt den ehemaligen "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt.
APA/TOBIAS STEINMAURER

Der NDR wirft Reichelt vor, er habe in einem früheren Verfahren die Unwahrheit über seine Affären mit Mitarbeiterinnen im Springer-Konzern gesagt. Konkret geht es um ein presserechtliches Unterlassungsverfügungsverfahren, das Reichelt gegen die Berichterstattung des NDR in der Sendung "Reschke Fernsehen" vom 16. Februar 2023 über systematischen Machtmissbrauch eingereicht hatte. Darin hatte der ehemalige "Bild"-Chefredakteur unter anderem erklärt, keine Affären mit Mitarbeiterinnen unterhalten zu haben, und die Liaison mit einer bestimmten Mitarbeiterin bestritten. "Diese Angaben entsprechen nach den Recherchen der Redaktion 'Reschke Fernsehen' nicht der Wahrheit", erklärt der NDR nun.

In der Sendung berichteten 13 Frauen anonym über ihre Erfahrungen mit Reichelt. Reichelt selbst streitet die Vorwürfe ab, klagte gegen die Sendung und bekam zunächst recht: Elf von 16 beanstandeten Passagen durften nicht mehr gezeigt werden. Der NDR nahm die Folge aus der Mediathek und bearbeitete sie rechtskonform mit Pieptönen, Schwärzungen und kreativen Streichungen.

Damit einverstanden war der Sender aber nicht und geht jetzt den Klagsweg. Der NDR habe sich "zu diesem Schritt entschieden, weil es den Wert eidesstattlicher Versicherungen zu schützen gilt und damit auch die freie Berichterstattung, gerade auch im Bereich von Machtmissbrauch und #MeToo-Fällen".

Erst am Dienstag ging ein Rechtsstreit zwischen Reichelt und dem Axel-Springer-Verlag zu Ende: Der Journalist und der Verlag der "Bild"-Zeitung haben ihren Konflikt vor dem Arbeitsgericht in beidseitigem Einverständnis beendet. Das Management hatte seinem früheren Top-Journalisten vorgeworfen, dem Berliner Verlag ("Berliner Zeitung") vertrauliche Inhalte angeboten zu haben. (red, 25.8.2024)