Wien – Ein Antrag der FPÖ Niederösterreich auf einstweilige Verfügung gegen die Satireplattform "Tagespresse" wegen falscher FPÖ-Briefe zur niederösterreichischen Wirtshausprämie wurde erneut abgewiesen. Das Handelsgericht Wien hatte den Antrag bereits vor einigen Wochen abgewiesen, die FPÖ ging in Rekurs vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien. Dieser Rekurs wurde nun in zweiter Instanz ebenfalls abgewiesen. Die FPÖ muss der "Tagespresse" laut aktueller Entscheidung 2.207 Euro als Kostenersatz für deren Anwaltskosten zahlen.

Udo Landbauer
Erntet wieder einmal "Dank" von der "Tagespresse": Niederösterreichs FPÖ-Chef Udo Landbauer.
APA/Roland Schlager

"Nun wandern 2.207 Euro von der FPÖ in die Kaffeekassa der 'Tagespresse', die das Geld wohl in ausländische Haschgiftspritzen investieren wird. Danke, Udo!", hieß es am Montag in einem Statement der "Tagespresse" in Richtung des niederösterreichischen FPÖ-Politikers Udo Landbauer in gewohnt satirischer Manier. "Völlig überraschend" habe die FPÖ dem Handelsgericht nicht überzeugend darlegen können, "wieso besagte 500 Briefe an Wirtshäuser, die tags darauf als Satire aufgelöst wurden, zu einem massiven Stimmenverlust bei der nächsten Wahl führen".

Definitivverfahren für dieses Jahr erwartet

Die Bescheinigung einer Gefährdungslage ist essenziell für eine einstweilige Verfügung, die vorab im sogenannten Provisionalverfahren behandelt wird. Die FPÖ hatte sich auch auf § 1330 ABGB (Kreditschädigung) gestützt, aber nach Ansicht des OLG nicht erklärt, inwieweit nun die Ehre der FPÖ durch diese Aktion verletzt worden sei. Laut "Tagespresse" wartet man jetzt auf die Einleitung des Definitivverfahrens, in dem "vermutlich noch dieses Jahr" die eigentliche Klage behandelt wird.

Die FPÖ habe vor wenigen Tagen medial angekündigt, "sich nicht unterkriegen zu lassen" und das Provisorialverfahren "bis vor den OGH zu schleppen", heißt es im "Tagespresse"-Statement weiter: "Das ist nur auf den ersten Blick unlogisch und extrem dumm, bei genauerer Betrachtung aber schlüssig: Wieso sollte die FPÖ auch nicht jeden noch so aussichtslosen Weg begehen?"

Fake-Briefe zur NÖ-Wirtshausprämie

Hintergrund sind falsche FPÖ-Briefe zur niederösterreichischen Wirtshausprämie, die Mitte April an niederösterreichische Wirtinnen und Wirte verschickt wurden – DER STANDARD berichtete. Die "Tagespresse" verwendete in ihren Briefen das Logo der FPÖ Niederösterreich und riet den Gastrobetrieben, die Namen von Gerichten wie Cordon bleu oder Palatschinke nicht zu verwenden, da sie nicht der deutschen Sprache entspringen, sollten sie in den Genuss der Wirtshausprämie kommen wollen. So solle statt "medium-rare Steak" auf der Karte "mittelrohe Fleischschnitte" stehen, für die Kinderkarte sollten Gerichte wie das Andreas-Hofer-Schnitzel oder das Gabalier-Fleischlaberl angeboten werden. Empfohlen wurde auch eine "Panierquote".

Einen Rückzug der Klage der FPÖ Niederösterreich gegen die "Tagespresse" hat etwa die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (RSF) gefordert: Das sei "nicht nur ein Angriff auf die Kunstfreiheit", kritisierte Fritz Hausjell, Präsident von RSF Österreich, sondern "ebenso eine verwerfliche Slapp-Klage gegen ein renommiertes Portal, das seit zehn Jahren satirische Journalistik für ein breites Publikum schafft". (red, 28.8.2023)