Persönlich wird es erst am Ende des Interviews. Bei "ZiB 3"-Moderator Stefan Lenglinger war Strafverteidiger Rudolf Mayer zu Gast – er vertritt Florian Teichtmeister, der sich am Dienstag wegen der Herstellung und des Besitzes von pornografischen Darstellungen Minderjähriger zu verantworten hat. Mayer erklärt nicht nur seine Verteidigungsstrategie im Fall Teichtmeister, sondern auch, wie er, der auch Verteidiger von Josef Fritzl war, Menschen vertreten kann, die etwas getan haben, das gesellschaftlich derart geächtet wird.

"Wenn Sie als Strafverteidiger nicht in der Lage sind, sich abzukoppeln von den Taten, die ein Mandant gemacht hat, dann haben Sie den Beruf verfehlt", sagt er. Und er vergleicht seinen Job mit dem eines Chirurgen, "der einem Kriegsverbrecher auf den OP-Tisch bekommt". Denn der müsse den Kriegsverbrecher genauso ruhig operieren können, "wie wenn es kein Kriegsverbrecher wäre".

Mayer nennt das eine "Absetzungsmethode, die man haben muss, um diesen Beruf ausüben zu können". Ob ihm das auch gelinge, fragt Lenglinger nach. "Das gelingt mir nach 42-jähriger Tätigkeit schon. Am Anfang hatte ich vielleicht etwas Schwierigkeiten." Er sei ja auch Bewährungshelfer gewesen, auch hier müsse man sich abkoppeln von dem Klienten, den man betreut.

Teichtmeister-Strafverteidiger Rudolf Mayer in der
Teichtmeister-Strafverteidiger Rudolf Mayer in der "ZiB 3" bei Stefan Lenglinger.
Foto: Screenshot, ORF-TVThek

Diese Abkoppelungsmethode gelingt ihm auch im "ZiB 3"-Interview zum konkreten Fall Teichtmeister, indem er Fragen zu Teichmeister immer wieder auf eine allgemeine Ebene hebt. Es sei erst seit ein paar Tagen fix, dass er Teichtmeister vertreten werde, er sei selber beim Theater gewesen, kenne viele Theaterleute, und "durch diese Schiene ist Herr Teichtmeister zu mir gekommen". Mayer ist sich sicher, dass der Prozess "den rechtsstaatlichen Prinzipien gemäß ruhig ablaufen und die Souveränität des Gerichts in keiner Weise angezweifelt wird", und das obwohl Störaktionen angesagt sind.

Welches Urteil erhofft er sich? "Bewährungsstrafe, weil das ihm als Täter hilft – als auch den Opfern. Bei allen diesen Taten, bei denen eine krankhafte Störung zugrunde liegt, hilft nur eines: nämlich Prävention." Eine Behandlung verhindere weitere Straftaten. Lenglinger fragt richtigerweise nach, wie es für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein soll, dass Teichtmeister nicht im Gefängnis oder in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht wird. Mayer über seine Verteidigungsstrategie: "Er ist ein Ersttäter, er ist unbescholten, er ist bereits zwei Jahre nun in Bewährung, indem er sich einer psychiatrischen und psychologischen Behandlung unterzieht." Und Mayer wieder recht allgemein: Der Regelfall sei immer, dass Ersttäter eine Bewährungsstrafe bekommen. Warum? "Weil durch einen Gefängnisaufenthalt wird niemand besser. Im Gegenteil: Er kommt schlechter raus, als er reingegangen ist."

Rudolf Mayer über seine Strategie im Fall Florian Teichtmeister.
Rudolf Mayer über seine Strategie im Fall Florian Teichtmeister.
Foto: Screenshot, ORF-TVThek

Lenglinger zitiert aus einem Gutachten, dass bei Teichtmeister die Gefahr einer neuerlichen Tat vorliege, was also würde rechtfertigen, ihn auf freien Fuß zu setzen? Es stehe im Gutachten laut Mayer ebenso, dass wenn die Therapie weitergeführt wird, die Gefahr relativ gering sei. Man müsse engmaschig überwachen, ob er die Medikation und die psychiatrische Behandlung einhält. Unter diesen Gesichtspunkten sei es auch möglich, die Maßnahmen nur bedingt zu verhängen. Mayer: "Mit Auflagen also, und wenn er diese Maßnahmen nicht einhält, kommt er in die Maßnahmenanstalt."

Und was erfahren wir von Teichtmeisters Verteidiger noch? Laut seinen Informationen wird Teichtmeister von seinem Schweigerecht nicht Gebrauch machen, er wolle laut Mayer "auch vor Publikum alles erzählen". (Astrid Ebenführer, 5.9.2023)