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Nicht nur alkoholisierte Fahrer selbst, sondern auch deren Beifahrer können sich strafbar machen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
APA/MANFRED FESL

Alkolenkern drohen hohe Strafen, das ist allgemein bekannt. Aber wie sieht es eigentlich mit der Verantwortung von Beifahrerinnen und Beifahrern aus? Können sie ebenfalls bestraft werden?

In einer aktuellen Gerichtsentscheidung fällt die Antwort darauf klar aus: Ja, sie können. Ein Vater hatte sein Auto seinem alkoholisierten Sohn überlassen und sich von ihm mitnehmen lassen. Das macht ihn laut dem Verwaltungsgericht Wien zum Beitragstäter. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das nun in letzter Instanz bestätigt (VwGH 30.6.2023, Ra 2023/02/0106).

Laut der Entscheidung hat sich der Mann von seinem Sohn zu einem Lokal bringen lassen. In den frühen Morgenstunden holte dieser seinen Vater wieder ab, war mit 1,48 Promille Atemalkoholgehalt nun aber selbst betrunken. Der Vater setzte sich auf den Beifahrersitz, eine weitere Person auf die Rückbank. Kurz darauf geriet der Wagen in eine Polizeikontrolle.

Alkoholgeruch entscheidend

Dass nicht nur der Sohn, sondern auch dessen Vater bestraft wurde, begründeten die Behörden wie folgt: Der Vater habe sein Auto, über das er "verfügungsberechtigt" ist, erstens an den Sohn überlassen und zweitens die Alkofahrt "billigend in Kauf genommen", indem er sich mitnehmen ließ. Zu diesem Zeitpunkt habe der Sohn nach Alkohol gerochen, wie das Gericht nach Einvernahmen feststellte.

In seiner Beschwerde gegen die Strafe brachte der Mann vor, dass er seinem Sohn die Fahrzeugschlüssel zu einem Zeitpunkt gegeben habe, als dieser noch nicht betrunken war. Ihm fehle der Vorsatz, der für eine Bestrafung Voraussetzung wäre.

Die Höchstrichterinnen und Höchstrichter ließen das nicht gelten: Laut den "unbestrittenen Feststellungen" des Gerichts habe der Sohn nach Alkohol gerochen. Sein Vater hätte daher "begründete Bedenken gegen die Fahrtüchtigkeit" haben müssen. (Jakob Pflügl, 9.9.2023)