Der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister wurde Anfang September am Wiener Straflandesgericht schuldig gesprochen.
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Eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine bedingte Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum – so lautete Anfang September das Urteil gegen den früheren Burgschauspieler Florian Teichtmeister. Ein Schuldspruch, aber keine Haft: Dass der rechtskräftig wegen Besitzes und Herstellung zehntausender Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen verurteilte 43-Jährige nicht ins Gefängnis muss, hatte scharfe Reaktionen bei ÖVP und FPÖ ausgelöst. Sie empfinden das Urteil, das Experten als angemessen bis streng bewerten, als zu mild.

Seither tobt jedenfalls eine Diskussion über strengere Strafen für Sexualstraftäter. Expertinnen und Experten sehen in einer Anhebung der Strafen keinen Sinn – ganz im Gegensatz zur FPÖ. Bei einer Pressekonferenz am Donnerstag nahm diese das Urteil gegen Teichtmeister zum Anlass, um ihr Kinderschutzpaket vorzulegen. Dass Teichtmeister, der sich 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen verschafft hatte, nicht inhaftiert wird, vermittle den Eindruck, dass das Gesetz derzeit Täter mehr schütze als Opfer, kritisierte Parteichef Herbert Kickl vor einigen Tagen.

Strengere Strafen und mehr Ressourcen

Das blaue Kinderschutzpaket enthält unter anderem deutlich höhere Mindest- und Höchststrafen. Justizsprecher Harald Stefan schweben Strafen von fünf bis zu 15 Jahren bis lebenslang vor. Gefordert wird auch ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für einschlägig Vorbestrafte in allen Bereichen, die mit schutzbedürftigen Personen zu tun haben. Darüber hinaus will die FPÖ einen lebenslangen Strafregistereintrag für Täter, "auch damit man ein Tätigkeitsverbot konsequent umsetzen kann", sagt Stefan.

Zudem sollen staatliche Institutionen, die mit Kindern zu tun haben und vorbestrafte Personen beschäftigen, Förderungen gestrichen werden. Verbesserungsbedarf ortet der blaue Mandatar auch bei der psychologischen Verfahrenshilfe von Opfern, etwa in puncto Kostenersatz. Darüber hinaus soll die Volksanwaltschaft als "zentrale Stelle für Kinderschutz" ausgebaut werden. Einmal mehr forderte die FPÖ auch ein Verbot unter anderem von Kindersexpuppen.

"Kinder sind in unserer Gesellschaft besonders zu schützen", sagt Stefan. In Zukunft müssten sie besser davor geschützt werden, "dass sie zu Opfern werden". Verfassungssprecherin Susanne Fürst fordert deshalb auch, das Scheinwerferlicht auf ein Geschäftsfeld zu richten, das mit "diesem verwerflichen Material" Profit macht. Hierfür brauche es laut Fürst mehr personelle Ressourcen im Bereich des Innenressorts und der Justiz. Konkret fordert sie, " mehr Geld in die Hand zu nehmen", damit den Ermittlern mehr Täter ins Netz gehen. "Alle, die einen Kick ausleben wollen, sollen sich rund um die Uhr fürchten, dass sie erwischt und hoch bestraft werden", sagt Fürst.

FPÖ stellt Zustimmung in Aussicht

Auch die türkis-grüne Regierung hatte bereits im Jänner ein Maßnahmenpaket für den Kinderschutz präsentiert, aber bislang nicht umgesetzt. Nach dem Urteil gegen Teichtmeister kam das Thema wieder aufs Koalitionstapet – offenbar sorgen die geplanten Maßnahmen aber für Unstimmigkeiten zwischen ÖVP und Grünen. Die Koalitionspartner werfen sich gegenseitig Säumigkeit in der Sache vor. Den Grünen zufolge kann der fertige Gesetzesentwurf im Oktober beschlossen werden. Die ÖVP hingegen sieht noch an der einen oder anderen Stelle Nachbesserungsbedarf.

Bei der FPÖ kann man sich jedenfalls vorstellen, dem Paket zuzustimmen, sagt Stefan am Donnerstag auf Nachfrage. Der blaue Abgeordnete glaubt, dass in dem Paket "richtige Ansätze dabei sind", die Maßnahmen müsste man sich aber noch "im Konkreten anschauen". Er geht aber jedenfalls davon aus, dass diese "nicht so weit gehen, wie es uns lieb wäre". (Sandra Schieder, 14.9.2023)