Der Tagsatz von 95 Euro für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger soll auf bis zu 130 Euro in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe angehoben werden (Symbolbild).
APA/GEORG HOCHMUTH

Oberaichwald/Latschach/Wien/Kiew – Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und die Flüchtlingsreferentinnen und Flüchtlingsreferenten der Bundesländer wollen Asylwerberinnen und Asylwerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten, so der einstimmige Beschluss am Mittwoch in Kärnten. Außerdem haben sich die Flüchtlingsreferenten auf eine Valorisierung der Kostenhöchstsätze für die Flüchtlingsbetreuung geeinigt. Dazu soll das Innenministerium ein Modell erarbeiten. Die nächste Flüchtlingsreferentenkonferenz ist für Dezember in Wien geplant.

Für die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen werden derzeit Tagsätze von 95 Euro bezahlt. Diese sollen auf 112 beziehungsweise 130 Euro in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (unter anderem mit einem besseren Betreuungsschlüssel) angehoben werden, teilte die burgenländische Flüchtlingsreferentin Daniela Winkler (SPÖ) bei einer Pressekonferenz mit Karner mit. Für "Menschen mit Sonderbetreuungsbedarf", also Asylwerber mit Behinderungen, Kranke oder Pflegebedürftige soll der monatliche Kostenersatz von 2.480 auf 3.360 Euro angehoben werden.

Wiener Modell in anderen Bundesländern?

Das kürzlich vorgestellte neue Wiener Modell, das sich an Realkosten orientiert, wollen sich die Länder in den kommenden Monaten anschauen, so Winkler. Bei der nächsten Flüchtlingsreferentenkonferenz soll eine Ausweitung auf weitere Bundesländer Thema sein. "Ziel ist, dass sich auch andere Bundesländer diesem Modell anschließen", betonte Karner. Allerdings habe man es mit einer komplexen Materie zu tun, die Situation sei in Wien und den anderen Bundesländern nicht die gleiche.

Zum Thema einer verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber gab es bereits mehrere Vorstöße und Vorschläge. Geeinigt haben sich die Bundesländer nun darauf, dass das Innenministerium ein Modell erarbeitet, das die derzeitige Regelung – sie sieht Mitarbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Gemeinden vor – auf gemeinnützige Organisationen ausdehnt. Wie mit der Aufwandsentschädigung beziehungsweise der bisher geltenden Höchstgrenze von 110 Euro monatlich umgegangen wird, ist noch offen. Oberösterreichs Flüchtlingsreferent Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) betonte: "Die Menschen haben auch eine Verpflichtung dem Land gegenüber, das sie aufnimmt." So würde die Akzeptanz in den Gemeinden mit Quartieren verbessert und ein Beitrag zur Integration geleistet.

Hattmannsdorfer plädierte außerdem dafür, den Ukraine-Vertriebenen eine Perspektive für den Verbleib am Arbeitsmarkt über die Zeit der Vertriebenenverordnung hinaus zu geben. Darüber brauche es rasch Klarheit. In Oberösterreich würden nur mehr die Hälfte der Ukraine-Vertriebenen Leistungen aus der Grundversorgung beziehen. Einig sind sich die Bundesländervertreter jedenfalls, dass der Vertriebenenstatus, der im März auslaufen würde, um ein Jahr verlängert werden soll. Dafür sind entsprechende Beschlüsse auf EU-Ebene nötig. (APA, 20.9.2023)