Vater mit Kind.
Nur wenn beide Elternteile zumindest zwei Monate in Karenz gehen, gibt es Anspruch auf die vollen 24 Monate.
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Wien – Die volle Karenz kann künftig nur noch genutzt werden, wenn sich beide Elternteile beteiligen. Das sieht ein Beschluss des Nationalrats vor, der Mittwochabend von Koalition und Neos getroffen wurde. Mütter oder Väter müssen demnach jeweils mindestens zwei Monate die Karenz wahrnehmen, sonst verfallen zwei der 24 Monate. Geändert wurden auch die Regeln zur Freistellung pflegender Angehöriger.

Hauptthema in der Debatte war freilich die – von der EU angestoßene – Änderung der Karenzregeln. VP-Mandatarin Tanja Graf argumentierte, dass niemandem etwas weggenommen, sondern die Zeit einfach anders aufgeteilt werde. Das sahen SPÖ und FPÖ anders. SP-Mandatarin Petra Wimmer argumentierte, dass Väter ja vielfach in Karenz wollten, dies jedoch nicht könnten. FP-Frauensprecherin Rosa Ecker beklagte eine Belastung der Väter.

Dass es mit der Änderung zu einer höheren Väterbeteiligung kommen wird, kann sich Ecker nicht vorstellen. Graf geht hingegen davon aus, umso mehr als da ja auch der Familienzeitbonus, den Väter lukrieren, die gleich nach der Geburt bei der Kinderbetreuung einsteigen, verdoppelt wird. Auch unterstrich sie, dass Alleinerziehenden die zwei Monate nicht gestrichen würden.

Elternteilzeit wird ausgeweitet

Grünen-Klubvize Meri Disoski ärgerte sich über die FPÖ als "Herdprämien"-Partei. Der Koalition gehe es hingegen darum, dass sich Väter möglichst früh und gerecht bei der frühkindlichen Sorgearbeit beteiligen und sich nicht vor der Verantwortung drücken. Gleichzeitig betonte sie, dass die Elternteilzeit bis zum achten Lebensjahr ausgeweitet werde.

Zuspruch kam von den Neos, auch wenn nach Ansicht des Abgeordneten Michael Bernhard lange zu wenig weitergegangen sei. Als weiteren Schritt wünscht er sich einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag.

Verbesserungen für pflegende Angehörige

Zweiter Teil des Gesetzespakets waren Verbesserungen für pflegende Angehörige. Künftig können Personen auch dann zur Pflege naher Angehöriger freigestellt werden, wenn diese nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit ihnen leben. Außerdem soll es eine Freistellung zur Pflege von Personen im gemeinsamen Haushalt geben, auch wenn diese keine Angehörigen sind. (APA, 20.9.2023)